Die Einwendungen der Bürger werden in Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung nicht berücksichtigt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans DR82.1 „Borsigstraße“ wird gemäß §10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans DR82.1 „Borsigstraße“ wird beschlossen.
08.02.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Einwendungen der Bürger werden in Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung nicht berücksichtigt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 „Borsigstraße" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 „Borsigstraße" wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
20.02.2017 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Einwendungen der Bürger werden in Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung nicht berücksichtigt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 „Borsigstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 „Borsigstraße“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 2 Enthaltungen
20.02.2017 - Verwaltungsausschuss
N 24 - ungeändert beschlossen
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