Beschlussvorschlag:
Die Wahrnehmung von originären Kreisaufgaben durch die Stadt erfordert eine finanzielle Mindestausstattung durch den Landkreis.
Als Mindestausstattung wird für die Wahrnehmung der Aufgaben Soziales, Jugend und weiterführende Schulen insgesamt ein Kostendeckungsgrad von 80% angesehen. Die verbleibenden 20% sieht die Stadt als angemessenen eigenen Konsolidierungsbeitrag an.
Die Stadt Hildesheim ist nicht in der Lage, die genannten Aufgaben ohne eine angemessene Bezahlung weiter zu erfüllen.
Kreisverwaltung und Kreistag werden gebeten, eine angemessene Finanzausstattung der Stadt Hildesheim herzustellen.
Bei Nichteinigung sind die Verhandlungen als gescheitert zu erklären.
Eine Entscheidung über den Finanzvertrag bzw. die Übertragung der Aufgaben an den Landkreis wird am 19.09.2011 in Stadtrat und Kreistag gefällt.