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Vorlage - 11/412  

Betreff: Bebauungsplan DR/HO 67 "Porschestraße"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: El Bast, Evelin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
24.08.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
05.09.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan DR/HO 67  
Begründung zum Bebauungsplan inkl. Anlage zur Begründung  
Umweltbericht als Teil II der Begründung  
Schalltechnisches Gutachten  

Sachverhalt:

I.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 07.09.2009 bis 02.10.2009 durchgeführt. Dazu wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.09.2009 bis 22.10.2009 frühzeitig beteiligt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.06.2011 bis zum 01.08.2011 förmlich beteiligt. Dazu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

II.

 

In der Zeit vom 05.07.2011 bis zum 08.08.2011 liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Dabei wurden seitens der Bürger bislang keine Anregungen vorgetragen. Sollten bis zum Ende der Auslegungsfrist noch abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, wird zu dieser Sitzungsvorlage eine Ergänzung nachgereicht.

 

 II.

Hinweise

 

Folgende redaktionelle Veränderungen wurden nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden vorgenommen:

 

-       Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurde der letzte Satz des Kapitels 4 (Auswirkungen auf die Umwelt) auf Seite 7 der Begründung zum Bebauungsplan: Erhebliche Beeinträchtigungen können vermieden werden. ersetzt durch den Satz Kompensationspflichtige Beeinträchtigungen werden nicht ausgelöst.

Im Bereich des Grundstücks Porschestraße 17 befindet sich ein öffentlicher Schmutzwasserkanal, der durch ein Leitungsrecht im Bebauungsplan zu sichern ist. Dieses Leitungsrecht wurde nachgetragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan DR/HO 67 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

Bebauungsplan DR/HO 67

Begründung zum Bebauungsplan inkl. Anlage zur Begründung

Umweltbericht als Teil II der Begründung

Schalltechnisches Gutachten

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan DR/HO 67 (2126 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung zum Bebauungsplan inkl. Anlage zur Begründung (166 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Umweltbericht als Teil II der Begründung (1731 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Schalltechnisches Gutachten (3870 KB)      
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