Stadt Hildesheim

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Auszug - Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
11/446 Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kuhne, Antje
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Könneker, Friederike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr OB Machens referierte die Vorlage.

Er sagte weiterhin, dass am 19.09.2011 eine weitere Ratssitzung diesbezüglich stattfinden solle.

 

Herr Wodsack sagte, dass die politischen Vertreter sich verständigt hätten, den Weg gemeinsam zu gehen. Ziel sei es, den Zukunftsvertrag abzuschließen und das Herzstück des Zukunftsvertrages sei der Finanzvertrag. Dem Landkreis sei das Zahlenwerk bekannt und er habe dies nie in Abrede gestellt. Es sei am Sinnvollsten, die Aufgaben bei der Stadt zu lassen. Er habe gute Hoffnungen, am 19.09.11 einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Vorsorglich solle aber mit dem Ministerium in Kontakt getreten werden, um zu klären. was passiere, wenn die Verhandlungen scheitern würden.

 

Herr Prof. Dr, Gottschlich sagte, dass 80% Kostendeckung eine Unwucht zu Lasten der Stadt sei. Wenn dies auf 7-8 Jahre hochgerechnet würde, dann sei es eine Größenordnung der Kassenkredite. Hätte man die Aufgaben vor vielen Jahren abgegeben, dann hätten eine Menge Kassenkredite eingespart werden können. Es müsse aber insgesamt mehr eingespart werden, dies sei hier gar nicht erwähnt. Am Ende solle die Gesamtbelastung verringert sein, denn nur das helfe den Bürgerinnen und Bürgern. Ihnen sei es auch egal, wer die Aufgaben erfülle. Insgesamt sei er skeptisch, dass der Landkreis nochmal 4,7 Millionen drauflege auf das letzte Angebot, es sei aber schöne, wenn es passiere.

 

 


Beschluss:

 

Die Wahrnehmung von originären Kreisaufgaben durch die Stadt erfordert eine finanzielle Mindestausstattung durch den Landkreis.

 

Als Mindestausstattung wird für die Wahrnehmung der Aufgaben Soziales, Jugend und weiterführende Schulen insgesamt ein Kostendeckungsgrad von 80% angesehen. Die verbleibenden 20% sieht die Stadt als angemessenen eigenen Konsolidierungsbeitrag an.

 

Die Stadt Hildesheim ist nicht in der Lage, die genannten Aufgaben ohne eine angemessene Bezahlung weiter zu erfüllen.

 

Kreisverwaltung und Kreistag werden gebeten, eine angemessene Finanzausstattung der Stadt Hildesheim herzustellen.

 

Bei Nichteinigung sind die Verhandlungen als gescheitert zu erklären.

 

Eine Entscheidung über den Finanzvertrag bzw. die Übertragung der Aufgaben an den Landkreis wird am 19.09.2011 in Stadtrat und Kreistag gefällt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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