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Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 13.12.2010 und 04.07.2011 die Beendigung des sogenannten „Einkreisungsvertrages“ sowie die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Stadt und Landkreis zum Abschluss eines neuen Finanzvertrages beschlossen.
In der Zwischenzeit wurde an einer vertraglichen Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim gearbeitet. Beide Seiten streben weiterhin eine vertragliche Regelung an.
Die Stadt Hildesheim benötigt zur Wahrnehmung der originären Kreisaufgaben (Soziales, Jugend, weiterführende Schulen) eine angemessene Finanzausstattung. Die Vorstellungen der Stadt münden in einem Eckpunktepapier, das auch einen Vorschlag für die finanziellen Regelungen der veränderten Beziehung zwischen den Vertragspartnern enthielt (Anlage 1). Die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen und Kostenerstattungserfordernisse für die Stadt basieren auf den Analysen und Berechnungen des Landkreises.
Diese Grundlagen haben weiterhin Gültigkeit, auch wenn sie in einem künftigen Vertragswerk den aktuellen Kostenstrukturen angepasst werden müssen.
Der Landkreis hat in drei Stufen sein Angebot zur Finanzausstattung der Stadt von 6,6 auf ca. 11,2 Mio. € verbessert. Der Landkreis erkennt dem Grunde nach die für die Aufgabenwahrnehmung entstehenden Kosten an. Die Stadt erkennt ausdrücklich das Entgegenkommen des Landkreises bzgl. der verbesserten Finanzierung an.
Zwischen dem Angebot des Landkreises und den Kosten der Aufgabenwahrnehmung bei der Stadt ergibt sich eine Finanzierungslücke. Die Finanzierungslücke beträgt ca. 5 Mio. € basierend auf dem ursprünglichen Modell (16 Mio. €) bzw. ca. 8 Mio. € unter Einbeziehung von Kostensteigerungen - dynamische Betrachtung des Landkreises - (19 Mio. €).
Fazit: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Verhandlungspositionen haben sich deutlich angenähert. Die Stadt hat keinen Verhandlungsspielraum, da die ursprüngliche Forderung von ca. 16 Mio. € (basierend auf der Kostenermittlung des Landkreises) nur eine Kostendeckung von 80% der Kosten der Leistungserbringung beinhaltet. Die verbleibenden 20% sind das von der Stadt in die Verhandlungen eingebrachte eigene Konsolidierungspotential.
Das aktuelle Angebot des Landkreises erzeugt eine Kostendeckungsquote von nur knapp 50% bei der Stadt. Die Stadt erwartet daher ein weiteres verbessertes Angebot des Landkreises.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Empfehlung ausgesprochen werden, das vorliegende Angebot des Landkreises anzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Wahrnehmung von originären Kreisaufgaben durch die Stadt erfordert eine finanzielle Mindestausstattung durch den Landkreis.
Als Mindestausstattung wird für die Wahrnehmung der Aufgaben Soziales, Jugend und weiterführende Schulen insgesamt ein Kostendeckungsgrad von 80% angesehen. Die verbleibenden 20% sieht die Stadt als angemessenen eigenen Konsolidierungsbeitrag an.
Die Stadt Hildesheim ist nicht in der Lage, die genannten Aufgaben ohne eine angemessene Bezahlung weiter zu erfüllen.
Kreisverwaltung und Kreistag werden gebeten, eine angemessene Finanzausstattung der Stadt Hildesheim herzustellen.
Bei Nichteinigung sind die Verhandlungen als gescheitert zu erklären.
Eine Entscheidung über den Finanzvertrag bzw. die Übertragung der Aufgaben an den Landkreis wird am 19.09.2011 in Stadtrat und Kreistag gefällt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Anlage/n:
- Eckpunkte Finanzvertrag_02-09-2011
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Eckpunkte Finanzvertrag 2011-09-02 (31 KB) |