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Vorlage - 11/478  

Betreff: Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu DS 11/449 Zukunftsvertrag Maßnahmevorschlag Jugendhäuser
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Fraktion B 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Schäfer, Klaus
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
05.09.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung

Sachverhalt:

 

Die Fraktion der Grünen stellt zur Vorlage 11/449 Maßnahmevorschlag Jugendhäuser folgenden Änderungsantrag:

 

Die Maßnahme Jugendhäuser enthält nur noch folgende Einsparungen:

 

1 Vollzeitstelle Fachdienstleiter                            62 500               ab 1.12.2014

Kürzung Zuschuss MGH                                          66 500               ab 1.1.2014

Wegfall Miete Neuhof                                                        5 000               ab 1.1.2012

                                                        Insgesamt     134 000

 

Gleichzeitig werden die Mittel für Anerkennungspraktikanten und Honorarkräfte je Ein-richtung von 23.000 auf 32.000 angehoben. Dies wären Mehrausgaben von insgesamt 45 000 .

 

Die Einsparung beträgt somit 89 000 .

 

Die übrigen Einsparvorschläge werden abgelehnt, da sie zu einer erheblichen Reduzierung des Angebotes in den Jugendhäusern führen würde. Da diese Einrichtungen insbesondere präventive Arbeit leisten, würden Einschränkungen des Angebotes mittelfristig zu einer Steigerung der Kosten der Jugendhilfe führen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Maßnahme Jugendhäuser enthält nur noch folgende Einsparungen:

1 Vollzeitstelle Fachdienstleiter                            62 500               ab 1.12.2014

Kürzung Zuschuss MGH                                          66 500               ab 1.1.2014

Wegfall Miete Neuhof                                                        5 000               ab 1.1.2012

                                                        Insgesamt     134 000

 

Gleichzeitig werden die Mittel für Anerkennungspraktikanten und Honorarkräfte je Einrichtung von 23 000 auf 32 000 angehoben. Dies wären Mehrausgaben von insgesamt 45 000 .

 

Die Einsparung beträgt somit 89 000 .

 


Anlage/n:

 

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