Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/209  

Betreff: Auf Antrag der Fraktionen von SPD und FDP: Änderung der Friedhofssatzung
hier: Rückgabe von belegten Grabstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Federführend:SPD-Gruppe Beteiligt:10 Büro des Oberbürgermeisters
Bearbeiter/-in: Baacke, Sebastian   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
02.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zurückgestellt   
06.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
14.09.2011 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
04.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.05.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgestellt   
05.09.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgestellt   
19.09.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   
Anlagen:
Änderung1_Friedhofssatzung_110516  
Änderung1_Friedhofsgebührensatzung_110516  

Sachverhalt:

Die Friedhofssatzung der Stadt Hildesheim ermöglicht in § 15, Abs. 8 die Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, auch wenn diese belegt sein sollte. Die Pflege des Grabes als Rasengrab wird dann kostenpflichtig durch die Stadt übernommen bis die letzte Ruhezeit abgelaufen ist. Dabei werden dem zuvor Nutzungsberechtigten die Kosten in Höhe von einmalig 44 und dann jährlich 4 Euro in Rechnung gestellt.

 

Diese Praxis führt dazu, dass das Erscheinungsbild des Friedhofes durch gelegentliche Rasengräber gestört wird. Andere Angehörige, welche die Gräber ihrer Verstorbenen pflegen oder pflegen lassen, können erwarten, dass die benachbarten Gräber ebenso gepflegt werden.

 

§ 15, Abs. 8 der Friedhofssatzung der Stadt Hildesheim wird wie folgt geändert:

„Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Gebühren werden nicht zurückerstattet.“

 

§8, Abs. 3 der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim wird gestrichen, da die Grundlage mit der Änderung der Friedhofssatzung entfällt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die anhängenden Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung vom 13.12.2010 werden beschlossen.

 

 


Anlagen

Änderung1_Friedhofssatzung_110516

Änderung1_Friedhofsgebührensatzung_110516

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderung1_Friedhofssatzung_110516 (6 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Änderung1_Friedhofsgebührensatzung_110516 (5 KB)      
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