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Sachverhalt:
In der Sitzung vom 04.07.2011 wurde durch den Rat der Stadt Hildesheim beschlossen, im Rahmen des Zukunftsvertrages weitere 50.000,00 € als Deckungsbeitrag zur Gegenfinanzierung nicht erzielter Einsparungen im Produkt Gemeindeorgane einzusparen.
Das einzige Einsparpotential im Bereich der Sachkosten im Produkt Gemeindeorgane ergibt sich bei den Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten.
Aktuell beträgt der Grundbetrag der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder 277,00 € monatlich. Unberücksichtigt der Zulagen für Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende und Mitglieder des Verwaltungsausschusses ergeben sich hierfür jährlich Kosten in Höhe von 152.904,00 €.
Bei einer Reduzierung des Grundbetrages auf 180,00 € monatlich pro Ratsmitglied belaufen sich die Kosten auf jährlich 99.360,00 €. Somit ergibt sich ein Einsparvolumen von jährlich 53.544,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Grundbetrag der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder beträgt ab dem 01.11.2011 monatlich 180,00 €. Die bisherige Zulage für Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende und Mitglieder des Verwaltungsausschusses bleibt davon unberührt.
Die Änderung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an die Mitglieder des Rates, an sonstige Mitglieder von Ausschüssen sowie an die Mitglieder der Ortsräte ist entsprechend vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n: Folgekostenabschätzung_11_404
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung_11_404 (31 KB) |
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