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Sachverhalt:
Auf dem nordöstlichen Eckgrundstück an der Einmündung Bischofskamp / Cheruskerring wird die Ansiedlung eines kleinen Einkaufszentrums mit BioSupermarkt und Drogeriemarkt als Ergänzung zu einer bereits vorhandenen Versandapotheke vorgesehen. Der Rat der Stadt Hildesheim hat daraufhin in seiner Sitzung am 13.11.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans HN 262 „Bischofskamp Nord“ beschlossen, mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt zu schaffen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eine Stellungnahme der CIMA bezüglich der Verträglichkeit mit dem Einzelhandelskonzept dem STEBA vorzustellen ist. Diese Untersuchung liegt inzwischen vor und ist zu einem positiven Ergebnis gekommen. Die daraufhin ausgearbeitete Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts sieht vor, den Bereich am Bischofskamp / Ecke Cheruskerring mit in den Zentralen Versorgungsbereich „Nordstadt“ aufzunehmen. Damit wäre auch die Voraussetzung für die Festsetzung eines Sondergebietes „Einkaufszentrum“ geschaffen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 22.11.2010 bis 17.12.2010 durch Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung statt. Dabei wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgebracht.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die betroffenen Behörden in der Zeit vom 15.11.2010 bis 20.12.2011 frühzeitig beteiligt. Seitens der Behörden wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen zu der Planung vorgetragen.
Nach Abstimmung des Planinhalts mit den hauptsächlich betroffenen Eigentümern und Behörden kann nun die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren hierzu noch einmal förmlich beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Hildesheim für das Stadtteilzentrum Nordstadt wird beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans HN 262 „Bischofskamp Nord“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Bebauungsplan und Begründung als pdf
Verträglichkeitsuntersuchung und Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts der CIMA als pdf
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
2 | öffentlich | CIMA-Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept ZV Nordstadt (1734 KB) | ||||
3 | öffentlich | Begruendung HN 262 (126 KB) | ||||
4 | öffentlich | Bebauungsplan HN 262 farbig (1371 KB) |