Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/411  

Betreff: Beschluss zur Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Hildesheim für das Stadtteilzentrum Nordstadt
und
Bebauungsplan HN 262 "Bischofskamp Nord"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Gerking, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
24.08.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
05.09.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
CIMA-Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept ZV Nordstadt  
Begruendung HN 262  
Bebauungsplan HN 262 farbig  

Sachverhalt:

 

Auf dem nordöstlichen Eckgrundstück an der Einmündung Bischofskamp / Cheruskerring wird die Ansiedlung eines kleinen Einkaufszentrums mit BioSupermarkt und Drogeriemarkt als Ergänzung zu einer bereits vorhandenen Versandapotheke vorgesehen. Der Rat der Stadt Hildesheim hat daraufhin in seiner Sitzung am 13.11.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans HN 262 Bischofskamp Nordbeschlossen, mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt zu schaffen.

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eine Stellungnahme der CIMA bezüglich der Verträglichkeit mit dem Einzelhandelskonzept dem STEBA vorzustellen ist. Diese Untersuchung liegt inzwischen vor und ist zu einem positiven Ergebnis gekommen. Die daraufhin ausgearbeitete Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts sieht vor, den Bereich am Bischofskamp / Ecke Cheruskerring mit in den Zentralen Versorgungsbereich Nordstadtaufzunehmen. Damit wäre auch die Voraussetzung für die Festsetzung eines Sondergebietes Einkaufszentrumgeschaffen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 22.11.2010 bis 17.12.2010 durch Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung statt. Dabei wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgebracht.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die betroffenen Behörden in der Zeit vom 15.11.2010 bis 20.12.2011 frühzeitig beteiligt. Seitens der Behörden wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen zu der Planung vorgetragen.

 

Nach Abstimmung des Planinhalts mit den hauptsächlich betroffenen Eigentümern und Behörden kann nun die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren hierzu noch einmal förmlich beteiligt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Hildesheim für das Stadtteilzentrum Nordstadt wird beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans HN 262 Bischofskamp Nordund die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

Bebauungsplan und Begründung als pdf

Verträglichkeitsuntersuchung und Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts der CIMA als pdf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich CIMA-Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept ZV Nordstadt (1734 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Begruendung HN 262 (126 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Bebauungsplan HN 262 farbig (1371 KB)      
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