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Vorlage - 11/416  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans HW 152 "Sykeweg"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Streich, Harald
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Beteiligt:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
24.08.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
05.09.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
HW152_2Ae_B_Plan  
HW152_2_Aend_Begruendung  
HW152_2Ae_B_Plan_Planteil_DINA4_o.M  
HW152_2Ae_B_Plan_textl.Fests_DINA4  
HW152_2Ae_B_Plan_Hinweise_DINA4  

Sachverhalt:

 

Die für den Geltungsbereich der 2. Änderung geltende Urfassung des Bebauungsplans HW 152 „Bockfeld-Nord“ setzt Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 fest. Durch Grundstücksteilungen und weitere Bebauung der abgeteilten Grundstücksteile liegen die Grund- und Geschossflächenzahlen der bestehenden Bebauung teilweise deutlich über den Festsetzungen des Bebauungsplans, sodass auch schon geringfügige bauliche Erweiterungen planungsrechtlich unzulässig sind. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Geschossflächenzahl von 1,4 erhöht, bleibt jedoch deutlich unter den Obergrenzen nach § 17 Abs. 1 BauNVO, wonach eine Grundflächenzahl von bis zu 0,8 und eine Geschossflächenzahl von bis zu 2,4 zugelassen werden könnte.

 

Durch diese moderate Erhöhung der Grund- und Geschossflächenzahl werden für die bestehenden Betriebe Entwicklungsmöglichkeiten durch bauliche Erweiterungen geschaffen. Gleichzeitig werden zum Schutz der angrenzenden Wohnnutzungen u.a. bestimmte lärmintensive Nutzungen in dem Gewerbegebiet ausgeschlossen, Baugrenzen zurückgenommen und eine abschirmende Randbegrünung festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert. Auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht wird daher verzichtet.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 14.02.2011 bis 11.03.2011 durchgeführt. Dazu wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.06.2011 bis zum 27.07.2011 förmlich beteiligt. Es wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

In der Zeit vom 05.07.2011 bis noch zum 08.08.2011 liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Bislang wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sofern bis zum Ende dieser Auslegungsfrist noch abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, wird eine entsprechende Ergänzung zu dieser Sitzungsvorlage nachgereicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans HW 152Sykeweg wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

 

?         Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplans HW 152 „Sykeweg“

?         Entwurf Begründung zum Bebauungsplan

?         Entwurf Planteil Bebauungsplan DinA 4

?         Entwurf textliche Festsetzungen Bebauungsplan DinA 4

?         Entwurf Hinweise Bebauungsplan DinA 4

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HW152_2Ae_B_Plan (2045 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich HW152_2_Aend_Begruendung (65 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich HW152_2Ae_B_Plan_Planteil_DINA4_o.M (580 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich HW152_2Ae_B_Plan_textl.Fests_DINA4 (707 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich HW152_2Ae_B_Plan_Hinweise_DINA4 (174 KB)      
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