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Sachverhalt:
Das Aufstellungsverfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Universität/Tilsiter Straße“ wurde nach § 13a BauGB beschleunigt und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
I.
Die Unterrichtung und Erörterung zur 10. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Universität/Tilsiter Straße“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 16.11.2009 bis 11.12.2009 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit wurden dazu keine Stellungnahmen abgegeben.
Auf die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet, da die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt wurde.
II.
Auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse des im Jahr 2010 von der Universität durchgeführten Architektenwettbewerbs ist der Entwurf zur Planänderung ausgearbeitet worden, der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.05.2011 bis 23.06.2011 öffentlich auslag. Dabei wurden seitens der Bürger keine Anregungen vorgetragen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.05.2011 bis zum 30.06.2011 förmlich beteiligt. Dazu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
10. Änderung des Bebauungsplans HO 1
Begründung zur Bebauungsplanänderung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 10. Änderung des Bebauungsplans HO 1 (1338 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung zur Bebauungsplanänderung (81 KB) |