Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit werden nicht geschlossen. Der Kinder- und Jugendtreff Neuhof wird mit einem deutlich reduzierten Angebot weiterbetrieben. Der Kinder-und Jugendtreff Ochtersum wird ab 01.01.2013 in städtische Trägerschaft übernommen. Der Kinder- und Jugendtreff im MHG wird ab 01.01.2014 mit dem um 66.500 € reduzierten Zuschuss weitergeführt.
31.08.2011 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit werden nicht geschlossen. Der Kinder- und Jugendtreff Neuhof wird mit einem deutlich reduzierten Angebot weiterbetrieben. Der Kinder-und Jugendtreff Ochtersum wird ab 01.01.2013 in städtische Trägerschaft übernommen. Der Kinder- und Jugendtreff im MHG wird ab 01.01.2014 mit dem um 66.500 € reduzierten Zuschuss weitergeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
01.09.2011 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Ö 5.2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit werden nicht geschlossen. Der Kinder- und Jugendtreff Neuhof wird mit einem deutlich reduzierten Angebot weiterbetrieben. Der Kinder-und Jugendtreff Ochtersum wird ab 01.01.2013 in städtische Trägerschaft übernommen. Der Kinder- und Jugendtreff im MHG wird ab 01.01.2014 mit dem um 66.500 € reduzierten Zuschuss weitergeführt.
Der Ausschuss ist sich über die präventiven Auswirkungen bewusst. Die Verwaltung wird gebeten regelmäßig über die aus diesem Beschluss resultierenden Auswirkungen in den Jugendhäusern im Fachausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
05.09.2011 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 8.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit werden nicht geschlossen. Der Kinder- und Jugendtreff Neuhof wird mit einem deutlich reduzierten Angebot weiterbetrieben. Der Kinder-und Jugendtreff Ochtersum wird ab 01.01.2013 in städtische Trägerschaft übernommen. Der Kinder- und Jugendtreff im MHG wird ab 01.01.2014 mit dem um 66.500 € reduzierten Zuschuss weitergeführt.