Beschlussvorschlag:
Der Grundbetrag der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder beträgt ab dem 01.11.2011 monatlich 180,00 €. Die bisherige Zulage für Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende und Mitglieder des Verwaltungsausschusses bleibt davon unberührt.
Die Änderung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an die Mitglieder des Rates, an sonstige Mitglieder von Ausschüssen sowie an die Mitglieder der Ortsräte ist entsprechend vorzubereiten.