Die Verwaltung prüft, ob an neuralgischen Punkten – zum Beispiel am Hauptbahnhof oder in verkehrsberuhigten Zonen – eine Geschwindigkeitsbegrenzung für E-Roller einführbar und umsetzbar ist.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Fachausschuss im Juni zu präsentieren.
09.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung prüft, ob an neuralgischen Punkten - zum Beispiel am Hauptbahnhof oder in verkehrsberuhigten Zonen - eine Geschwindigkeitsbegrenzung für E-Roller einführbar und umsetzbar ist.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Fachausschuss im Juni zu präsentieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
14.03.2022 - Verwaltungsausschuss
N 25 - ungeändert beschlossen
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