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Sachverhalt:
Die Hildesheimer Innenstadt ist neben ihrer Funktion als Schwerpunkt des Handels, Verwaltungs- und Geschäftsstandort, u.a. für die Stadt- und die Kreisverwaltung, das Amts- und das Landgericht, das Finanzamt, das Jobcenter und für zahlreiche Einrichtungen der Banken-, Kredit- und Versicherungsbranche, der Wohnungswirtschaft sowie für Einrichtungen der Kirchen. Darüber hinaus ist Hildesheims Innenstadt Wohnort für annähernd 10 Tsd. Hildesheimerinnen und Hildesheimer.
Der innerstädtische Haupteinkaufsbereich erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung entlang der Bernwardstraße, der Almsstraße und des Hohen Wegs über die B1 (Kaiserstraße) hinweg auf einer Länge von annähernd einem km. Im Bereich zwischen Arnekenstraße und Kaiserstraße befindet sich die Arneken Galerie, die über zwei Passagen fußläufig an die Almstraße angebunden ist. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die parallel verlaufenden Geschäftsbereiche Osterstraße und Scheelenstraße sowie die Schuhstraße im Süden der Innenstadt.
Die nördliche Innenstadt bildet mit der Bernwardstraße einen wesentlichen Teil der innerstädtischen Haupteinkaufsbereiche und übernimmt die Verbindungsfunktion der Innenstadtlagen südlich der Kaiserstraße mit dem Hauptbahnhof und dem zentralen Busbahnhof der Stadt Hildesheim. Darüber hinaus verzeichnet das Quartier um die Bernwardstraße, das seit einem Quartiersbildungsprozess 2007 auch als „Bernward-Quartier“ bezeichnet wird, mit insgesamt knapp 1.300 Einwohnerinnen und Einwohnern, insbesondere in den Obergeschossen einen hohen Wohnanteil.
Die Innenstadt Hildesheim befindet sich – wie viele andere Innenstädte – derzeit in einem grundlegenden Strukturwandel. Die sich seit einigen Jahren abzeichnenden Negativ-Trends sind zuletzt durch die Pandemie bedingten Entwicklungen seit 2020 beschleunigt worden. Der Einzelhandel in der Hildesheimer Innenstadt ist aktuell von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark beeinträchtigt und in unterschiedlicher Ausprägung in seiner Zukunftsfähigkeit bedroht. Die Handelsumsätze haben sich erheblich in den Onlinehandel verlagert und die Frequenzen innerhalb der Innenstadtlagen sind deutlich reduziert. Die Folgen sind eine wachsende Anzahl an Ladenschließungen und -leerständen, ein spürbarer Rückgang an Angebotsvielfalt sowie ein Verlust an Attraktivität und Identität der Hildesheimer Innenstadt.
Vor diesem Hintergrund setzt die Stadt Hildesheim, neben der Entwicklung eines gesamtstrategischen Handlungsansatzes für die Innenstadt, in enger Kooperation mit dem Hildesheimer Marketinggesellschaft, dem Ende 2020 eingerichteten städtischen Innenstadt-Management sowie dem Kulturbereich der Stadt Hildesheim eine große Bandbreite an Maßnahmen um. Bereits begonnene, temporäre Maßnahmen gegen den Leerstand und „Problemimmobilien“ sollen ausgeweitet und erfolgreiche Nutzungskonzepte dauerhaft implementiert werden. Positive Veränderungen sollen darüber hinaus auch in den öffentlichen Räumen sichtbar werden, um das Interesse der Besucherinnen und Besucher sowie der Bewohnerinnen und Bewohner an der Innenstadt Hildesheims durch einladende Orte mit einem zeitgemäßen Angebot für Aufenthalt und Kommunikation, Spiel und Bewegung zu wecken und zu verstetigen. Dabei werden auch Gebäude berücksichtigt, die mit Graffitikunst oder Fassadengrün aufgewertet werden.
In diesem Zusammenhang hat sich die Stadt Hildesheim innerhalb der Förderprogramme „Perspektive Innenstadt“ sowie „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ erfolgreich beworben und für Innenstadtmaßnahmen im Herbst 2021 Fördermittel-Zusagen für Budgets in Höhe von zusammen annähernd 3.5 Mio. Euro erhalten. Einen wesentlichen Projekt-Baustein bildet hier das Bernward-Quartier unter dem Projekttitel „Urban Places Reloaded – die Transformation des ehemals reinen Handelsstandortes in ein multifunktionales Quartier“. Ein auf privater Initiative geplanter Cultural Hub soll in ein leerstehendes Gebäude am Angoulêmeplatz einziehen. Diese neue Nutzung bietet die Chance einen grundlegenden Neuanfang für die Quartiersentwicklung anzustoßen, öffentliche Räume neu anzueignen und neue Nutzungen zu implementieren.
Um die angestrebte Transformation in ein neues multifunktionales Innenstadtquartier aktiv voranzubringen, sollen nun die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden. Aufgrund der Gesamtgröße des Plan-gebietes von knapp 6,4 ha und der besonderen städtebaulichen Anforderungen an die Gebietsentwicklung, wird eine Umsetzung in zwei Bebauungspläne HM 21 „Bernward-Quartier Nord“ und HM 23 „Bernward-Quartier Süd“ angestrebt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden „Bebauungsplanes HM 21 „Bernward-Quartier Nord“ hat eine Gesamtfläche von 3,2 ha und grenzt im Südwesten unmittelbar an das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes HM 23 „Bernward-Quartier Süd“. Die nördlichen und östlichen Grenzen werden durch den Bahnhofsvorplatz und die Hezilostraße dargestellt. Für die Flächen gelten die rechtsgültigen Bebauungspläne HM 32 „Bahnhofplatz“ in der Fassung der 1. und der 5. Änderung, HM 32.2 „Hezilostraße“ und HM 24 A „Vergnügungsstätten in der Innenstadt“, die im Schwerpunkt ein Kerngebiet als Art der baulichen Nutzung festsetzen sowie im Osten ergänzend Flächen als besondere Wohngebiete ausweisen. Die Flächen des Plangebietes werden von der Gestaltungssatzung Innenstadt Hildesheim einschließlich der 1. Änderung erfasst.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes HM 23 „Bernward-Quartier Süd“ hat eine Gesamtfläche von circa 3,2 ha und wird von der Lüntzelstraße im Osten, der Kaiserstraße im Süden, der Hannoverschen Straße im Westen und im Norden durch die Achse Friedrich Straße – Angoulêmeplatz – Jan-Pallach Straße bis zur Ecke Bahnhofsallee / Pepperworth begrenzt. Das Plangebiet wird im westlichen Teilbereich von den rechtsgültigen Bebauungsplänen HM 32 „Bahnhofplatz“ in der Fassung der 8.Änderung und HM 24 A zur Regelung der Vergnügungsstätten in der Innenstadt, die jeweils ebenfalls ein Kerngebiet als Art der baulichen Nutzung festsetzen überlagert. Der östliche Bereich zählt zum ungeplanten Innenbereich. Ergänzend werden Flächen des Plangebietes von der Gestaltungssatzung Innenstadt Hildesheim – einschließlich der 1. Änderung – erfasst. Der räumliche Geltungsbereich des HM 32 „Bahnhofplatz“, 8. Änderung wird mit Umsetzung der Planung vollständig überlagert.
Die aufzustellenden Bebauungspläne sollen den geplanten Transformationsprozess der Innenstadt zu einem multifunktionalen Quartier durch die Wiedernutzbarkeit von Flächen, der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines vielfältigen Nutzungsspektrums und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Wohnraum ermöglichen. Das Planungsziel soll durch die grundsätzliche Festsetzung eines urbanen Gebietes erreicht werden. Im Gegensatz zu Kerngebieten bietet diese Art der Gebietsausweisung den Verzicht auf ein bestimmtes Nutzungsverhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe, ermöglicht somit eine besonders hohe Flexibilität der Gebietsentwicklung und kann einen Beitrag zu einer modernen sowie urbanen Gebietsentwicklung beitragen. Eine Ausnahme für die Gebietsausweisung wird für den bestehenden, großflächigen Einzelhandelsmarkt „Modepark Röther“ getroffen. Um die bestehende und für die Innenstadtentwicklung wichtige Nutzung planungsrechtlich zu sichern, soll für diesen Bereich weiterhin ein Kerngebiet als zulässige Art der baulichen Nutzung gelten.
Da es sich um eine Entwicklung im bebauten Innenbereich handelt und eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung und Umweltbericht. Für das Plangebiet bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter. Es sind auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu beachten.
Ziel und Zweck der Planung:
- Stärkung der Hildesheimer Innenstadt und Entwicklung eines multifunktionalen Stadtquartiers durch die Ausweisung eines urbanen Gebietes zur Schaffung von Wohnraum und Geschäftsflächen sowie eines vorhabenbezogenen Kerngebietes zur planungsrechtlichen Sicherung eines großflächigen Einzelhandelsstandortes.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellungen der Bebauungspläne HM 21 „Bernward-Quartier Nord“ und HM 23 „Bern-ward-Quartier Süd“ werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellungen der Bebauungspläne erfolgen im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch einen vierwöchigen Aushang durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes HM 21 „Bernward-Quartier Nord“
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes HM 23 „Bernward-Quartier Süd“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich des Bebauungsplanes HM 21 „Bernward-Quartier Nord" (524 KB) | ||||
2 | öffentlich | Geltungsbereich des Bebauungsplanes HM 23 „Bernward-Quartier Süd" (531 KB) |