Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/082  

Betreff: Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die PARTEI und der CDU-Fraktion: Erstellung eines Parkzonenkonzeptes für E-Roller
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die PARTEI und CDU
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
09.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
14.03.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      

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Sachverhalt:

 

Es gibt vermehrt Diskussionen um den Umgang mit E-Rollern, da diese häufig unsachgemäß geparkt und abgestellt werden. Andere Städte und Stadtteile wie Hamburg-Mitte, Hamburg- Altona, Köln oder auch das Hildesheimer Helios Klinikum haben gemeinsam mit den Anbietern spezielle Abstellzonen bzw. Parkverbotszonen geschaffen, damit die E-Roller beispielsweise nicht auf Geh- und Radwegen, in Einfahrten und Feuerwehrzufahrten zu Behinderungen führen und die Barrierefreiheit einschränken. Dabei sollte jedoch die Nutzerfreundlichkeit nicht vergessen werden, da die Nutzung der E- Roller durchaus eine sinnvolle Alternative zu eigenen E-Bike und Auto sein kann (Stichwort Flowprinzip). Diese Parkzonen sollten für die Nutzenden der E-Roller praktisch und gut erreichbar sein. Da aus statistischen Erhebungen hervorgeht, dass dieses Mobilitätskonzept vorwiegend als Ergänzung des ÖPNV genutzt wird ist zu prüfen, ob Abstellflächen in der Nähe stark frequentierter Bushaltestellen realisiert werden können um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für wichtige "Mobilitätsknotenpunkte" zu scharfen. Des Weiteren sollen sie nicht andere Verkehrsteilnehmende behindern und sich gut in das Stadtbild integrieren.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit den Anbietern ein Parkzonenkonzept für E-Roller. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Verkehrsknotenpunkte, der ÖPNV und die Quartiersstruktur.
  2. Bei dieser Konzepterstellung sind auch die Erfahrungen von bestehenden Parkzonen oder ähnlichen Konzepten in anderen Städten wie zum Beispiel Hamburg-Mitte und Altona, Köln, München und Stockholm einzubinden.
  3. Es erfolgt eine Einbindung des Konzeptes in Smart-City.
  4. Unsachgemäßes Abstellen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden wird konsequent vom Stadtordnungsdienst im Rahmen der Möglichkeiten geahndet.
  5. Der Fachausschuss ist fortlaufend über den Sachstand der Entwicklung des Konzeptes zu informieren.
  6. Das Konzept soll dem Fachausschuss spätestens im September vorgelegt werden.

 

 

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Anlagen:

 

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