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Sachverhalt:
Es gibt vermehrt Diskussionen um den Umgang mit E-Rollern, da diese häufig unsachgemäß geparkt und abgestellt werden. Andere Städte und Stadtteile wie Hamburg-Mitte, Hamburg- Altona, Köln oder auch das Hildesheimer Helios Klinikum haben gemeinsam mit den Anbietern spezielle Abstellzonen bzw. Parkverbotszonen geschaffen, damit die E-Roller beispielsweise nicht auf Geh- und Radwegen, in Einfahrten und Feuerwehrzufahrten zu Behinderungen führen und die Barrierefreiheit einschränken. Dabei sollte jedoch die Nutzerfreundlichkeit nicht vergessen werden, da die Nutzung der E- Roller durchaus eine sinnvolle Alternative zu eigenen E-Bike und Auto sein kann (Stichwort Flowprinzip). Diese Parkzonen sollten für die Nutzenden der E-Roller praktisch und gut erreichbar sein. Da aus statistischen Erhebungen hervorgeht, dass dieses Mobilitätskonzept vorwiegend als Ergänzung des ÖPNV genutzt wird ist zu prüfen, ob Abstellflächen in der Nähe stark frequentierter Bushaltestellen realisiert werden können um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für wichtige "Mobilitätsknotenpunkte" zu scharfen. Des Weiteren sollen sie nicht andere Verkehrsteilnehmende behindern und sich gut in das Stadtbild integrieren.
Beschlussvorschlag:
Anlagen:
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