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Sachverhalt:
Durch kontinuierlich steigende Studentinnen- und Studentenzahlen hat die Universität Hildesheim in den letzten Jahren immer größere Raumprobleme. Daher wurden an verschiedenen Campi bereits Umstrukturierungen und Nachverdichtungen durchgeführt, in dem Bestreben den entstehenden Raumbedarf zu decken. Am Hauptcampus selbst ist beispielsweise das neue Forum am Universitätsplatz entstanden und zuletzt wurde die neue Mensa gebaut. Die Entwicklung hält jedoch weiterhin an, mit entsprechend hohem Flächen- bzw. Raumbedarf, welcher trotz Auslagerungen und Anmietungen andernorts bislang nicht gedeckt werden konnte und sich absehbar noch weiter vergrößern wird. Die durch Fremdanmietungen und Auslagerungen erfolgte Zerstreuung der Universität soll nicht weiter fortgesetzt werden. Die Stiftung Universität Hildesheim beabsichtigt daher eine zweistufige Erweiterung des Hauptcampus in nördlicher Richtung. Betroffen hiervon sind insbesondere rd. ein Dutzend Kleingartenparzellen. Um für die beabsichtigte Erweiterung Planungsrecht zu schaffen sollen diese Flächennutzungsplanänderung und dieser Bebauungsplan aufgestellt werden.
Im Flächennutzungsplan sind für den überwiegenden Teil des Plangebietes Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt. Für den südwestlichen Bereich des heutigen Universitätsgeländes sind bereits Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Universität, Hochschule, Fachhochschule“ dargestellt, weswegen hierzu kein Änderungsbedarf besteht. Lediglich für die als Grünflächen dargestellten Bereiche des Plangebietes soll die Darstellung in Sonderbauflächen „Universität“ geändert werden.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans HO 8 gelten planungsrechtlich bislang teilweise die 7. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Universität“ aus dem Jahr 1993 sowie der Bebauungsplan HO 258 „Für das Gebiet der Kleingartenanlagen ʽBlauer Kampʼ, ʽSchiefer Galgenbergʼ und ʽLerchenfeldʼ nördlich der Siedlung Marienburger Höhe - Ost“ aus dem Jahr 1989. Das bisherige Planungsrecht sieht im Bereich der betroffenen Kleingartenparzellen bislang private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten vor sowie ein Gehrecht für die Allgemeinheit für einen Fußweg. Diese Wegebeziehung gilt es im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens neu zu definieren und zudem auch die Verkehrsbeziehungen des Radwegenetzes zu berücksichtigen. Die 7. Änderung HO 1, die bisher für den südlichen Teil des Plangebiets gilt, setzt hier bereits ein Sondergebiet Hochschule fest. In diesem Teilbereich könnten jedoch voraussichtlich insgesamt 6 bislang festgesetzte Baumstandorte betroffen sein, was ebenfalls im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen und auszugleichen ist. Insgesamt wird anvisiert im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für den kompletten Bereich ein Sondergebiet Universität festzusetzen.
Die Stiftung Universität Hildesheim verfolgt, neben der Deckung des Raumbedarfes, im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung weitere inhaltliche und gestalterische Entwicklungsziele. So soll die Campuspromenade im Rahmen dieser Erweiterung abgeschlossen und der Campus um einen naturnahen, nachhaltigen Baustein ergänzt werden. Zudem wird, als eingriffsnahe Ausgleichsmaßnahme, mindestens eine teilweise Renaturierung der landwirtschaftlichen Fläche entlang der Tonkuhle angestrebt. Als Beitrag zur Klimaresilienz wird die Option eines integrierten Regenwassermanagements, auch als markantes Gestaltungsmotiv, angestrebt. Daher wird eine oberflächennahe Führung von Regenwasser ebenso wie die Versickerung und Regenrückhaltung geprüft. Des Weiteren ist die Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes mit Verringerung des PKW-Anteils Gegenstand der Projektplanung.
Unter Anwendung der „Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz“ soll der Anteil an versiegelten Flächen der Nutzung entsprechend, so gering wie möglich gehalten werden und auch weitere Aspekte wie beispielsweise Dachbegrünung zur Umsetzung kommen.
Zum Eigentümer der Kleingartenflächen besteht in dieser Angelegenheit bereits Kontakt. Er verpachtet die Flächen an die Stadt, welche diese wiederum an den Bezirksverband der Kleingärtner verpachtet hat. Eine Verlagerung der Parzellen wurde in diesem Zusammenhang bereits thematisiert. Weitere Flächen im Plangebiet sind zum Teil im Besitz der Stadt Hildesheim (Wegeflächen) sowie der Stiftung Universität Hildesheim.
Finanzielle Auswirkungen entstehen der Stadt durch diese Bauleitplanverfahren nicht. Sie dienen vorwiegend der Stärkung von Bildung und Qualifizierung, da die Universität in die Lage versetzt wird den Campus in einer zeitgemäßen Strukturierung und effizienten Gestaltung zu arrondieren, um somit ihr Raumangebot den steigenden Studierendenzahlen entsprechend zu erweitern. Zudem ermöglicht der geplante Umzug der Servicestelle für Wissens- und Technologietransfer sowie des Gründungsservices an den Hauptcampus Kontakte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vor Ort besser zu begleiten und zu initiieren, Serviceangebote durch kurze Wege zu optimieren und die Sichtbarkeit von Forschungsvorhaben mit Relevanz für die regionale Wirtschaft zu erhöhen. Die sich daraus ergebenden Kooperationen und das damit verbundene Entwicklungspotential stärkt den Wirtschaftsstandort und erhöht die Attraktivität des Forschungs- und Studienstandorts, was letztendlich auch den Wirtschaftsstandort stärkt. Darüber hinaus dient das Projekt der Stärkung der Familienfreundlichkeit und Generationensensibilität, da eine Zusammenführung bislang aufgrund von Raummangel verstreuter Bürostandorte und Kumulation am Hauptcampus kürzere Wegezeiten und/oder klarere und somit besser planbare Wegebeziehungen für die Angestellten erzeugt, was zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt.
Mit den Aufstellungsbeschlüssen soll der Planungsprozess eingeleitet werden.
Ziel und Zweck der Planung:
Die Erweiterung der Universität sowie die Darstellung von Sonderbauflächen „Universität“
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans „Universitär Nord“ und des Bebauungsplans HO 8 „Universität Nord“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtungen und Erörterungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen. Zusätzlich werden die auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und sind über die Internetseite der Stadt Hildesheim zugänglich.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Geltungsbereich 19. Änderung FNP
- Geltungsbereich Bebauungsplan HO 08
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich 19. Änderung FNP (253 KB) | ||||
2 | öffentlich | Geltungsbereich Bebauungsplan HO 08 (266 KB) |