|
|
Sachverhalt:
Der Straßenzug Wunramstraße und Hohnsen ist Bestandteil der Hauptroute Ochtersum-Innenstadt-Hauptbahnhof und Schnittpunkt mit zwei zentralen Freizeitrouten (Anschluss an die Straße „An den Sportplätzen“ und an den Innerste-Radweg).
Entlang der Kurt-Schumacher-Straße und des nördlichen Hohnsens wurden bereits Schutzstreifen markiert. Der Abschnitt Wunramstraße und südlicher Hohnsen ist die Verbindung zwischen beiden Strecken.
Derzeit ist dort keine separate Radverkehrsanlage vorhanden. Die Radfahrendenden können die Fahrbahn benutzen oder den für Radfahrende freigegebenen Gehweg. An den Auf- und Abfahrtsrampen der Bundesstraße 243 ist die Führung auf Grund der langen Übergangsstrecken besonders kritisch und würde durch eine separat markierte Führung für die Radfahrenden die Sicherheit erhöhen und zu einer eindeutigeren Flächenaufteilung im Straßenraum führen.
Die Planung für den Abschnitt Wunramstraße (von der Kurt-Schumacher-Straße bis zu den Rampen der B 243) mit einer Verkehrsbelastung DTV (durchschnittlich Täglicher Verkehr) von 6.100 KFZ/24h sieht eine Schutzstreifenmarkierung ohne Mitbenutzung des Gehweges vor. Ab dem Rampenbereich und auf der weiterführenden Strecke des Hohnsens Richtung Norden liegt die Verkehrsbelastung bei einem DTV 14.600 KFZ/24h, hier empfiehlt die gültige Richtlinie für Radverkehrsanlagen eine Schutzstreifenmarkierung unter Mitbenutzung des Gehweges.
Damit die Verkehrsfläche neu aufgeteilt werden kann und die Schutzstreifen hergestellt werden können, muss die vorhandene Markierung entfernt werden. Das Wegfräsen und Wiederherstellen von Markierungen, in dem Umfang wie es auf den Straßenzügen erforderlich sein würde, ist aus sicherheitsrelevanten und technischen Aspekten nicht vertretbar. Vorhandene Markierungen lassen sich auf Deckschichten nicht rückstandslos entfernen und müssen zusätzlich "geschwärzt" werden. Schwärzen führt zu "Phantommarkierungen", die bei Dunkelheit und entsprechenden Licht- und Witterungseinflüssen zu Fehlinterpretationen der Fahrspurenaufteilung führen können. Eine bereits vorgeschädigte Deckschicht, mit Reparaturstellen und Nahtausbildungen wie die Wunramstraße und der Hohnsen, würde durch großflächige Fräsarbeiten zusätzlich geschwächt und die Lebensdauer der Deckschicht und folglich auch des darunterliegenden Straßenaufbaues würde verkürzt.
Die Deckschichterneuerung zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen hat außer den sicherheitsrelevanten und technischen Gesichtspunkten noch weitere positive Aspekte: der Unterhaltungsaufwand (Schadstellenbeseitigung) und die damit verbundenen Einschränkungen für den Verkehrsablauf werden für die nahe Zukunft minimiert, die Herstellungskosten für die doppelte Markierung zuzüglich der Kosten für das Fräsen der vorhandenen Markierung entfallen, die neue Oberflächenbeschaffenheit wirkt sich durch das veränderte Rollverhalten der Kraftfahrzeuge lärmreduzierend aus.
Details zur Einrichtung der beidseitigen Schutzstreifen und der Führung an den Knotenpunkten sind in der Entwurfsplanung dargestellt. Die Straße und die dazugehörigen Knotenpunkte können den Verkehr weiterhin leistungsfähig abwickeln ein verkehrstechnischer Nachweis liegt vor.
Die Gesamtkosten in Höhe von 760.000,- € werden zu 100% über die Landeszuwendungen zur Nachhaltigen Mobilität und Verbesserung der Luftreinhaltung in Hildesheim gefördert. Die Vereinbarung zur Förderung zwischen dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und der Stadt Hildesheim wurde am 30.03.2021 abgeschlossen.
Die AG Radverkehr empfiehlt die Planung umzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Deckschichterneuerung und der Herstellung von Schutzstreifen für Radfahrende auf der Wunramstraße und dem Hohnsen wird zugestimmt. Die Maßnahme Wunramstraße wird mit 360.000,- € aus der Investition 541012021016-01 finanziert. Die Maßnahme Hohnsen wird mit 400.000,- € aus der Investition 542002021002-001 finanziert.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Folgekostenabschätzung Wunramstraße
- Folgekostenabschätzung Hohnsen
- Lageplan 1 bis 4
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung Wunramstraße (407 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung Hohnsen (406 KB) | ||||
3 | öffentlich | Lageplan 1 (830 KB) | ||||
4 | öffentlich | Lageplan 2 (811 KB) | ||||
5 | öffentlich | Lageplan 3 (565 KB) | ||||
6 | öffentlich | Lageplan 4 (577 KB) |