Der Aufstellungsbeschluss der 11. Änderung des Bebauungsplans HO 1sowie der örtlichen Bauvorschrift HO 1 „Marienburger Platz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m § 84 NBauO beschlossen.
Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohneUmweltprüfung und ohne Umweltbericht durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.Zusätzlich werden die auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und sind über die Internetseite der Stadt Hildesheim zugänglich.
09.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss der 11. Änderung des Bebauungsplans HO 1 sowie der örtlichen Bauvorschrift HO 1 „Marienburger Platz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m § 84 NBauO beschlossen.
Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen. Zusätzlich werden die auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und sind über die Internetseite der Stadt Hildesheim zugänglich.