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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 11.11.2020 (öffentlicher Teil) | SI/130/20 | |||||
Ö 5 | Haushalt | ||||||
Ö 5.1 | Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021 | 20/418 | |||||
Ö 5.2 | Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die LINKE zur Vorlage 20/418: Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021 | 20/439 | |||||
Ö 5.3 | Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe die Unabhängigen/FDP zur Vorlage 20/418: Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021 | 20/440 | |||||
Ö 6 | 4. Änderungssatzung zur Friedhofgebührensatzung | 20/380 | |||||
Ö 7 | Gesamtabschluss 2013 | 20/404 | |||||
Ö 8 | 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Hildesheim | 20/378 | |||||
Ö 9 | Jahresabschluss 2017 | 20/417 | |||||
Ö 10 | Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) | 20/379 | |||||
Ö 11 | Vorbereitung einer ordentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld; hier: Personalangelegenheiten | 20/424 | |||||
Ö 12 | Ernst-Ehrlicher-Park als Modellprojekt | 20/397 | |||||
Ö 13 | Überplanmäßige Ausgabe für die Hochwasserschutzmaßnahme "Bleicherstraße" | 20/420 | |||||
Ö 14 | Auf Antrag der Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, CDU, FDP und Die Linke: Nichtverausgabte Mittel aus dem Produkt 57101 Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2020 für sonstige Aufwendungen (51.500,- €) | 20/428 | |||||
Ö 15 | Coronabedingte Unterstützung für Sportvereine | ||||||
Ö 15.1 | Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Unabhängigen und FDP: Corona-Fond "Mitgliederrückgang" für Sportvereine | 20/436 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Nach der erfolgten Bestandserhebung zum 01.01.2021 wird der Mitgliederrückgang der Hildesheimer Vereine auf Basis der Bestandserhebung zum 01.01.2020 ermittelt.
Von dem ermittelten Mitgliederrückgang können auf Antrag 15 % der verminderten Beitragseinnahmen über den neu zu schaffenden Ausgleichsfond erstattet werden. Der Erstattungsbetrag wird auf Basis eines maximalen Jahresbeitrages von 120,- € / Mitglied gedeckelt und entspricht somit 18,- € / Mitglied. Wenn der Fond durch die vorliegenden Anträge überzeichnet wäre, so vermindert sich die Erstattung prozentual bis zur Ausschöpfung des Gesamtbetrages. Zur Erreichung dieses Zieles werden 36.000,- € an Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt. Der KSB Hildesheim wird die geplante Mittelverwendung der Stadt Hildesheim anzeigen und die Administration der Antragsbearbeitung und Auszahlung übernehmen.
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16.12.2020 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 15.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Nach der erfolgten Bestandserhebung zum 01.01.2021 wird der Mitgliederrückgang der Hildesheimer Vereine auf Basis der Bestandserhebung zum 01.01.2020 ermittelt.
Von dem ermittelten Mitgliederrückgang können auf Antrag 15 % der verminderten Beitragseinnahmen über den neu zu schaffenden Ausgleichsfond erstattet werden. Der Erstattungsbetrag wird auf Basis eines maximalen Jahresbeitrages von 120,- € / Mitglied gedeckelt und entspricht somit 18,- € / Mitglied. Wenn der Fond durch die vorliegenden Anträge überzeichnet wäre, so vermindert sich die Erstattung prozentual bis zur Ausschöpfung des Gesamtbetrages. Zur Erreichung dieses Zieles werden 36.000,- € an Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt. Der KSB Hildesheim wird die geplante Mittelverwendung der Stadt Hildesheim anzeigen und die Administration der Antragsbearbeitung und Auszahlung übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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21.12.2020 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 35.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Nach der erfolgten Bestandserhebung zum 01.01.2021 wird der Mitgliederrückgang der Hildesheimer Vereine auf Basis der Bestandserhebung zum 01.01.2020 ermittelt.
Von dem ermittelten Mitgliederrückgang können auf Antrag 15 % der verminderten Beitragseinnahmen über den neu zu schaffenden Ausgleichsfond erstattet werden. Der Erstattungsbetrag wird auf Basis eines maximalen Jahresbeitrages von 120,- € / Mitglied gedeckelt und entspricht somit 18,- € / Mitglied. Wenn der Fond durch die vorliegenden Anträge überzeichnet wäre, so vermindert sich die Erstattung prozentual bis zur Ausschöpfung des Gesamtbetrages. Zur Erreichung dieses Zieles werden 36.000,- € an Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt. Der KSB Hildesheim wird die geplante Mittelverwendung der Stadt Hildesheim anzeigen und die Administration der Antragsbearbeitung und Auszahlung übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit 2 Enthaltungen beschlossen |
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21.12.2020 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 18 - ungeändert beschlossen | |||||||
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Ö 16 | Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in der Nordstadt | 20/393 | |||||
Ö 17 | Überörtliche Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes bei der Stadt Hildesheim "Integration von Flüchtlingen - Maßnahmen - Wirkungen - Aufwendungen" | 20/387 | |||||
Ö 18 | Mitteilungen | ||||||
Ö 19 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 20 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 11.11.2020 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 21 | Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt | ||||||
N 22 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 23 | Mitteilungen | ||||||