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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Behnel stellt die Vorlage vor.
Herr Wodsack möchte gerne von Herrn Ossenkop wissen, ob es aus Sicht des RPA Besonderheiten gebe. Herr Ossenkop sagt, dass Hinweise als Beanstandungen ausgewiesen seien. Unterlagen, die vom Gesetzgeber gefordert werden, müssten auf Reihe gebracht werden. Die Aussage der Verwaltung "Wir machen das im nächsten Jahr" sei unzureichend.
Herr Münter sagt, dass es mit dem Parkplatz am Flughafen verschiedene Verwerfungen gegeben habe. Er zitiert aus dem Bericht des RPA, nach dem die Eigenleitungen nicht immer gemäß den Richtlinien durchgeführt worden seien. Er zitiert weiterhin aus dem Protokoll aus 2017 und stellt fest, dass Frau Kuhne eine Falschangabe gemacht habe. Der Bestätigungsvermerk des RPA klinge eingeschränkt.
Herr Behnel merkt an, dass die Eigenleistung aus dem Jahr 2017 fast vier Jahre zurückliege. Es handele sich um einen Lernprozess der Verwaltung, die mit dem Thema noch nicht lange unterwegs sei. Ob das Testat eingeschränkt sei, könne er nicht beantworten, das könne nur das RPA mitteilen. Inventuren würden durchgeführt und teilweise nachgeholt werden. Das RPM sei auch auf einigen Positionen erfasst, allerdings sei die von den Personen vor Ort abhängig. Herr Ossenkop sagt, dass das Neue Kommunale Rechnungswesen seit 10 Jahren existiere und noch keine Dienstanweisungen umgesetzt worden seien.
Herr Wodsack teilt mit, dass es für 2018 sicherlich weniger Anmerkungen geben werde, da die Verwaltung aus der Vergangenheit gelernt habe. Er dankt Herrn Münter für den Hinweis. Er könne sich an den Flugplatz erinnern, leider aber negativ. Herr Becker informiert, dass es der Schwerpunkt sein werde, den Jahresabschluss im nächsten Jahr abzuschließen. Bei Schwerpunktinventuren seien Jahresabschlüsse jedoch nicht umsetzbar. Viele Dinge seien in Dienstanweisungen geregelt, zukünftig werden diese angepasst. Die Beanstandungen des RPA in Bezug auf die nächsten beiden Jahre werden dabei thematisiert.
Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig