Stadt Hildesheim

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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 16.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 11.11.2020 (öffentlicher Teil)  
SI/130/20  
Ö 5  
Haushalt      
Ö 5.1  
Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021  
Enthält Anlagen
20/418  
Ö 5.2  
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die LINKE zur Vorlage 20/418: Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021  
Enthält Anlagen
20/439  
Ö 5.3  
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe die Unabhängigen/FDP zur Vorlage 20/418: Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021  
Enthält Anlagen
20/440  
Ö 6  
4. Änderungssatzung zur Friedhofgebührensatzung  
Enthält Anlagen
20/380  
Ö 7  
Gesamtabschluss 2013  
Enthält Anlagen
20/404  
Ö 8  
1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Hildesheim  
Enthält Anlagen
20/378  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Schutzzielerreichung

Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.

 

Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.

 

Standortstruktur

Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort“ schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.

 

Technik und Fahrzeugausstattung

Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.

 

Organisation und Personalwirtschaft

Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.

 

Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.

 

Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

 

   
    30.11.2020 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Schutzzielerreichung

Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.

 

Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.

 

Standortstruktur

Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort" schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.

 

Technik und Fahrzeugausstattung

Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.

 

Organisation und Personalwirtschaft

Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.

 

Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.

 

Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

   
    02.12.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Schutzzielerreichung

Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.

 

Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.

 

Standortstruktur

Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort“ schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.

 

Technik und Fahrzeugausstattung

Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.

 

Organisation und Personalwirtschaft

Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.

 

Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.

 

Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

   
    16.12.2020 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Schutzzielerreichung

Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.

 

Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.

 

Standortstruktur

Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort" schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.

 

Technik und Fahrzeugausstattung

Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.

 

Organisation und Personalwirtschaft

Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.

 

Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.

 

Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    21.12.2020 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Schutzzielerreichung

Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.

 

Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.

 

Standortstruktur

Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort" schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.

 

Technik und Fahrzeugausstattung

Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.

 

Organisation und Personalwirtschaft

Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.

 

Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.

 

Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

   
    21.12.2020 - Verwaltungsausschuss
    N 7 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 9  
Jahresabschluss 2017  
Enthält Anlagen
20/417  
Ö 10  
Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH)  
Enthält Anlagen
20/379  
Ö 11  
Vorbereitung einer ordentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld; hier: Personalangelegenheiten  
20/424  
Ö 12  
Ernst-Ehrlicher-Park als Modellprojekt  
Enthält Anlagen
20/397  
Ö 13  
Überplanmäßige Ausgabe für die Hochwasserschutzmaßnahme "Bleicherstraße"  
20/420  
Ö 14  
Auf Antrag der Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, CDU, FDP und Die Linke: Nichtverausgabte Mittel aus dem Produkt 57101 Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2020 für sonstige Aufwendungen (51.500,- €)  
20/428  
Ö 15  
Coronabedingte Unterstützung für Sportvereine      
Ö 15.1  
Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Unabhängigen und FDP: Corona-Fond "Mitgliederrückgang" für Sportvereine  
20/436  
Ö 16  
Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in der Nordstadt  
Enthält Anlagen
20/393  
Ö 17  
Überörtliche Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes bei der Stadt Hildesheim "Integration von Flüchtlingen - Maßnahmen - Wirkungen - Aufwendungen"  
Enthält Anlagen
20/387  
Ö 18  
Mitteilungen      
Ö 19  
Anfragen und Anregungen      
N 20     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 11.11.2020 (vertraulicher Teil)      
N 21     Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt      
N 22     Anfragen und Anregungen      
N 23     Mitteilungen      
               

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