Die Stellungnahmen des VCD, der EVI und der SEHi sowie der IHK und der Polizeiinspektion Hildesheim werden entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Entwurf des Bebauungsplans HM/OS 139 “Bei Vier Linden“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
30.11.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stellungnahmen des VCD, der EVI und der SEHi sowie der IHK und der Polizeiinspektion Hildesheim werden entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Entwurf des Bebauungsplans HM/OS 139 “Bei Vier Linden“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.