Stadt Hildesheim

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Vorlage - 16/325  

Betreff: Bebauungsplan HM/OS 139 "Bei Vier Linden"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
30.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan  
Begründung mit Umweltbericht  
Grünordnerscher Fachbeitrag  
Schalltechnisches Gutachten  
Verträglichkeitsgutachten Einzelhandel  
Vorplanung Erschließung  
Stellungnahmen  

Sachverhalt:

 

Auf Grundlage der “Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Hildesheim“ vom 05. November 2015 ist am Standort “Vier Linden“ die Ansiedlung von mehreren Einzel­handelsbetrieben auf der Fläche einer Gärtnerei und weiteren brachliegenden Flächen ge­plant. Mit dem Bebauungsplan soll die Versorgung der Bevölkerung im westlichen Teil des Stadtgebiets mit Waren des täglichen und kurzfristigen Bedarfs verbessert werden. Dabei soll auch ein städtebaulich geordneter, funktionaler und attraktiver Zugang zum Naherho­lungsgebiet Innerste-Aue entstehen. Hierbei besteht die Aufgabe darin, die Entwicklung des Gebietes durch Festsetzungen insoweit zu lenken, dass den besonderen Nutzungs­ansprüchen des Einzelhandelsstandortes als auch des Naherholungsraums Rechnung getragen wird. So sind insbesondere die baulichen Anlagen in Größe und Gestaltung in die landschaftliche Situation angemessen einzubinden.

 

Der Zielsetzung des Einzelhandelskonzepts entsprechend wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ für Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 2.350 m² vorgesehen. Im Einzelnen soll darunter ein Lebensmittelmarkt mit Getränkemarkt mit bis zu 1400 m² VK, ein Drogeriemarkt mit bis zu 700 m² VK sowie weitere Einzelhandelsbetriebe mit anderen nahversorgungsrelevanten Sortimenten zuge­lassen werden.

 

I.

 

Eine Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs 1 BauGB hatte bereits vom 16.11.2009 bis 11.12.2009 im Rahmen der Beteiligung zu dem Bebauungsplanverfahren HW/OS 311 „Innerste-Aue“ stattgefunden. Dabei wurde eine abwägungsrelevante Stellungnahme ab­gegeben:

 

VCD Kreisverband Hildesheim e. V. mit Schreiben vom 09.12.2009:

 

Die Sicherung des Naherholungsgebiets Innerste-Aue werde begrüßt. Um dieses Ziel nicht zu gefährden, solle in diesem sensiblen Gebiet kein Einkaufsmarkt geplant werden. Die Lucienvörder Allee sei ein ganz wichtiges Element zur autofreien Vernetzung des Grün- und Erholungssystems der Stadt Hildesheim und für den Rad- und Fußverkehr der Stadt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die vorhandene Rad- und Fußwegeverbindung durch die Lucienvörder Allee ist als wesentlicher Entwurfsbestandteil in die Planung eingegangen. So wird am neu geplanten und in Zukunft mit Lichtsignalanlage versehenen Knotenpunkt Alfelder Straße der Rad- und Fußwegverkehr von der Zufahrt zum Nahversorgungszentrum getrennt. Im weiteren Verlauf werden nur die Fahrzeuge, die die bestehenden Parkplätze bei Borussia oder DJK Blau-Weiß ansteuern, die Lucienvörder Allee befahren, so dass der Einfluss der durch das Nah­versorgungszentrum ausgelösten Verkehrsmengen auf die Rad- und Fußwegeverbindung minimiert wird.

 

II.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 16.05.2013 bis zum 21.06.2013 durchgeführt. Dazu wurden folgende abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:

 

1. Die Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG (EVI) teilt mit, dass in dem Bereich wichtige Versorgungsleitungen sowie ein Wasserzählerschacht der EVI liegen. Diese seien bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und durch die Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch zu schützen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Leitungen der EVI sind im Bebauungsplan durch die Festsetzung von Flächen, die mit Leitungsrechten zugunsten der EVI zu belasten sind, berücksichtigt worden. Im Rahmen der späteren Ausführungsplanung wird die detailgenaue Lage der Leitungen vom Investor direkt mit der EVI abgestimmt.

 

 

2. Die Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) bittet, die weiterhin in Betrieb befind­liche Pumpstation einschließlich Druckleitung bei der Planung zu berücksichtigen bzw. so umzulegen, dass sie für die SEHi jederzeit zugänglich sind.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Bebauungsplan wird eine Trasse für Leitungsrechte zugunsten der SEHi vorgesehen, in der im Rahmen der Erschließungsplanung auch die Druckleitung eingeplant werden kann.

 

 

3. Die Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) stimmte (2013) der Ansiedlung von nicht abschließend definierten Einzelhandelsbetrieben an dem Standort ohne eine aktuelle Auswirkungsanalyse nicht zu. Nach Einschätzung der IHK birgt die Entwicklung des Planstandortes zu einem Nahversorgungszentrum die Gefahr der Aushöhlung der im Einzelhandelskonzept festgelegten zentralen Versorgungsbereiche. Sollte die Stadt Hildesheim die Funktionen der Standorte neu ordnen wollen und dem Planstandort eine neue schützenswerte Funktion als zentraler Versorgungsbereich zukommen lassen wollen, so wäre die  Anpassung des Einzelhandelskonzeptes erforderlich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der „Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Hildesheim“ vom 05. November 2015 wurde das Plangebiet bereits als Nahversorgungszentrum aufgenommen, und mit der Aktualisierung des Verträglichkeitsgutachtens für den Standort Vier Linden“ von November 2016 (von der CIMA Beratung und Management GmbH) wurde belegt, dass von der hiermit geplanten Einzelhandelsansiedlung keine maßgeblichen Auswirkungen auf andere Ver­sorgungsbereiche zu erwarten sind.

 

 

5. Die Hinweise der Polizeiinspektion Hildesheim zur Gestaltung der Kreuzung sind in die Planung eingeflossen. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen des VCD, der EVI und der SEHi sowie der IHK und der Polizei­inspektion Hildesheim werden entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung berück­sichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans HM/OS 139 “Bei Vier Linden“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

- Bebauungsplan

- Begründung mit Umweltbericht

- Grünordnerischer Fachbeitrag

- Schalltechnisches Gutachten

- Verträglichkeitsgutachten Einzelhandel

- Vorplanung Erschließung

- Stellungnahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan (957 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung mit Umweltbericht (1790 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Grünordnerscher Fachbeitrag (6925 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Schalltechnisches Gutachten (3572 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Verträglichkeitsgutachten Einzelhandel (2113 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Vorplanung Erschließung (584 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Stellungnahmen (2627 KB)      
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