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Sachverhalt:
Die Wahl des Vorsitzenden und der Fachmitglieder des Umlegungsausschusses erfolgt nach §§ 4 und 5 der Nieders. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) in der Fassung vom 24. Mai 2005 (Nds. GVBl. Nr. 12/2005 S. 183), geändert durch Art. 2 der VO v. 12.11.2010 (Nds. GVBl. Nr. 26/2010 S. 514) durch den Rat der Gemeinde durch Einzelwahl für die Dauer von fünf Jahren. Die Wiederwahl ist zulässig.
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 16.05.2011
1.Richter am Amtsgericht Norbert Müller
2.Rechtsanwalt und Notar Gerhard Böttcher
3.ÖbVl Dipl.-Ing. Reinhold Oldeweme
4.Dr. Ing. Friedrich Kohlenberg
5.Dipl.-Ing. Uwe Strauß
6.Dipl.-Ing. Bodo Prehn
7.Dipl.-Ing. Karl Busch
8.Dipl.-Ing. Burkhard Pietsch
in den Umlegungsausschuss gewählt. Die Amtszeit endete am 15.05.2016.
Die bisherigen Mitglieder konnten - bis auf die Herren Oldeweme, Kohlenberg, Strauß, Prehn und Pietsch - für eine Wiederwahl gewonnen werden. Die vorgenannten Herren haben aus Altersgründen auf eine Wiederwahl verzichtet. Als Nachfolger konnten als Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung“ Herr ÖbVI Dipl.-Ing. Marco Jankowski, als Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung“ ÖbVI Dipl.-Ing. Andreas Mentz, als Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“ Dipl.-Ing. Thorsten Hoberg (Dezernatsleiter Katasteramt Hildesheim), Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung Dipl.-Ing. Roland Schubert (Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis Hildesheim) und Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Hochbau, Städtebau oder Bauingenieurwesen Dipl.-Ing. Eckhard Speer (Dezernent Bildung und Bau beim Landkreis Hildesheim) gewonnen werden.
Die vorgeschlagenen Herren haben schriftlich ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt und erfüllen in besonderem Maß die fachlichen und formellen Voraussetzungen gemäß DVO-BauGB.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hildesheim wählt folgende Mitglieder für fünf Jahre in den Umlegungsausschuss der Stadt Hildesheim.
1.) Vorsitzender des Umlegungsausschusses:
Richter Norbert Müller
2.) Stellvertretender Vorsitzender:
Rechtsanwalt und Notar Gerhard Böttcher
3.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung:
ÖbVl Dipl.-Ing. Marco Jankowski
4.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung“:
ÖbVl Dipl.-Ing. Andreas Mentz
5.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“:
Dipl.-Ing. Thorsten Hoberg
6.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“:
Dipl.-Ing. Roland Schubert
7.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Hochbau, Städtebau oder Bauingenieurwesen“:
Dipl.-Ing. Karl Busch
8.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Hochbau, Städtebau oder Bauingenieurwesen“:
Dipl.-Ing. Eckhard Speer.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///