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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim hat sich um die Aufnahme der Gesamtmaßnahme „Nördliche Nordstadt“ in die Städtebauförderung des Bundes und der Länder im Programm Soziale Stadt beworben (vgl. VO 15/135). Dazu wurden unter Beteiligung der betroffenen Akteure, den Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier sowie den öffentlichen Aufgabenträgern eine Voruntersuchung und ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Diesem Entwicklungskonzept wurde entsprechend Vorlage 15/240 zugestimmt. Es stellt die planerische Grundlage der Programmdurchführung dar, in dem alle wichtigen Handlungsfelder verknüpft werden.
Die Zustimmung zur Aufnahme des Sanierungsgebiets „Nördliche Nordstadt“ in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ wurde am 04.04.2016 erstmalig vom Land Niedersachsen in einer Pressemitteilung signalisiert. Mit Datum vom 01.08.2016 liegt der Einplanungs-Erlass vor. Die Mittelbewilligung durch die NBank ist am 18.10.2016 ebenfalls erfolgt.
Die Sanierungsmaßnahmen sollen der Stabilisierung und Aufwertung in dem Soziale Stadt-Gebiet „Nördliche Nordstadt“ dienen, da hier ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht. Konkret sollen Maßnahmen zur gestalterischen und funktionalen Verbesserung des Wohnumfeldes und der Freiräume durchgeführt werden, wozu auch der Umbau des Verkehrsraumes zählt. Die soziale, kulturelle, bildungs- und freizeitbezogene Infrastruktur soll aufgewertet werden. Wie auch in den Stadtumbaugebieten sollen private und gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer Zuschüsse für die Sanierung stadtbildprägender Fassaden erhalten. Neben städtebaulichen Handlungsfeldern hat das Programm Soziale Stadt auch eine wichtige Anstoßfunktion für Maßnahmen anderer Ressorts und deren Förderprogramme, wie z.B. in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Ökologie, Kultur und Bildung. Wichtiger Bestandteil der Arbeit im Quartier ist zudem die Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner und der lokalen Akteure sowie die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements.
Das Gebiet soll durch Beschluss nach § 171 e BauGB festgelegt werden, da bei der Durchführung auf sanierungsrechtliche Instrumente aus dem besonderen Städtebaurecht nach §§ 136 ff. BauGB verzichtet und die Maßnahme in Zusammenarbeit mit den Eigentümern (mit Städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB) umgesetzt werden kann. Der Beschluss eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB ist nicht erforderlich, da durch die Sanierung keine erheblichen Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind, die ansonsten abgeschöpft werden müssten. Im Beschlussgebiet können von den Eigentümerinnen und Eigentümers Anliegerbeiträge für ihre Grundstücke erschließenden Straßen, Wege oder Plätze erhoben werden.
Ausgehend von einer Dialogplanung mit einer breiten Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung erfordert der Soziale Stadt Prozess die Etablierung geeigneter Kooperations- und Managementstrukturen, wie die Einrichtung von Lenkungsgruppen, Projektsteuerung und Quartiersmanagement. Diese Strukturen werden nach Beschluss des Gebietes von der Verwaltung mit der Konkretisierung des ISEKs aufgebaut.
Die Programmmittel werden nach den Regeln der Städtebauförderrichtlinie (R-StBau) bewirtschaftet. Der Bund, das Land Niedersachsen und die Stadt Hildesheim beteiligen sich regulär jeweils mit einem Drittel an der Finanzierung der förderfähigen Kosten. Die finanziellen Mittel zur Deckung des Eigenanteils von maximal einem Drittel der förderfähigen Kosten sind im Haushalt bereits eingestellt und stehen zur Verfügung. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen abzüglich der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen bei einer angenommenen Laufzeit von 5 Jahren 1,5 Mio. Euro. Damit wäre ein jährlicher Eigenanteil von maximal 100.000,00 Euro pro Jahr abzusichern.
Es ist nunmehr der Beschluss zur Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 171 e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und der Durchführung im vereinfachten Verfahren zu fassen. Die Gebietsfestlegung des Sanierungsgebietes ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Integriertes städtisches Entwicklungskonzept „Nördliche Nordstadt“
- Lageplan mit Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt-Gebietes „Nördliche Nordstadt“
- Luftbild mit Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt-Gebietes „Nördliche Nordstadt“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | ISEK Nördl. Nordstadt (5311 KB) | ||||
2 | öffentlich | Lageplan (1815 KB) | ||||
3 | öffentlich | Luftbild (2463 KB) |