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Sachverhalt:
Um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und eine gute soziale Durchmischung im Mackensen-Areal zu fördern, haben Stadtverwaltung und Politik im Vorfeld die Zielsetzung abgestimmt, einen Mindestanteil der Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau vorzugeben. In der Sitzung des Ortsrates Oststadt / Stadtfeld am 26.09.2016 und in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 19.10.2016 wurde schließlich die „Förderung der sozialen Durchmischung mit einem angemessenen Anteil sozialen Wohnungsbaus / barrierefreien Wohnraums (zusammen 25 %)“ festgelegt.
In diesem Zusammenhang sind im Vorfeld Gespräche mit den Wohnungsbauunternehmen GBG, KWG, BWV geführt worden, da sie als erfahrene Akteure in diesem Wohnungssegment die geeigneten Partner zur Realisierung von Sozialem Wohnungsbau im Mackensen-Areal darstellen. Die drei Wohnungsbauunternehmen verfügen insgesamt über einen Bestand von ca. 11.600 Wohnungen in Hildesheim, was nach dem Wohnraumversorgungsbericht 2015 einem Anteil von ca. 21,5 % des gesamten Wohnungsbestandes Hildesheims (ca. 54.000 Wohnungen) entspricht. Insgesamt sind derzeit ca. 500 öffentlich geförderte Wohnungen der Wohnungsbauunternehmen mit entsprechenden Belegungsrechten abgesichert.
Die Ergebnisse dieser Gespräche wurden dem Lenkungskreis im August 2016 präsentiert. Auf dessen Bitte haben die drei Wohnungsbauunternehmen ergänzende Einschätzungen zum Wohnungsbestand, zu bestehenden Mietpreisobergrenzen, zu aktuellen Durchschnittsmieten sowie zur Bedarfssituation der gesamten Stadt und für das Mackensen-Areal vorgenommen.
Dabei wurde auf den problematischen Zusammenhang von erheblich gestiegenen Anforderungen und Kosten im Neubau in Kombination mit der darlehensbasierten Förderung in Niedersachsen hingewiesen. Vor diesem Hintergrund bewerten alle Wohnungsbaugesellschaften die Schaffung von rund 15-20 % unmittelbar belegbaren öffentlich geförderten Wohnungen in der wirtschaftlichen Umsetzung als problematisch. Teilweise werden 10-15 % bei einer Nettokaltmiete von 7,00 Euro/m² als realisierbar bewertet, teilweise werden aber auch Grundstückspreisnachlässe bzw. Baukostenzuschüsse als Grundlage für die wirtschaftliche Machbarkeit benannt.
Die Wohnungsbauunternehmen heben hervor, dass kostensensible altengerechte Sanierungen im Bestand und die Schaffung ergänzender unterstützter / begleiteter Wohnformen (z.B. inklusive Wohnprojekte, ambulante Wohngruppen, Service-Wohnen) in den vergangenen Jahren bereits dazu beigetragen haben, dass bezahlbare Wohnungen geschaffen und eine stabile Mischung sowie eine gelingende Integration erreicht werden konnten. Der Bedarf an „sozialen“ Wohnformen konnte damit in einem umfassenderen Sinne gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, neben der Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen auch diese Wohnangebote zu berücksichtigen und umzusetzen.
Am 01.11.2016 hat der Lenkungskreis erneut zu dem Thema mit folgendem Ergebnis beraten:
- 10-15 % öffentlich geförderte Wohnungen als unmittelbare Belegung im Mackensen-Areal
Um aber gesamtstädtische Ziele und die Wahlmöglichkeiten der Wohnungsbauunternehmen zu berücksichtigen, wird auch eine mittelbare Belegung akzeptiert.
- Zusätzlich ca. 10 % ergänzende unterstützende / begleitende Wohnformen im Mackensen-Areal (z.B. inklusive Wohnprojekte, ambulante Wohngruppen, Service-Wohnen)
Der soziale Wohnungsbau kann damit in vollem Umfang von den Wohnungsbauunternehmen realisiert werden.
Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis des Lenkungskreises Mackensen vom 01.11.2016, wonach durch die Wohnungsbauunternehmen GBG, KWG, BWV
- 10-15 % öffentlich geförderte Wohnungen als unmittelbare Belegung im Mackensen-Areal, ggf. auch als mittelbare Belegung im Stadtgebiet Hildesheim, und
- zusätzlich ca. 10 % ergänzende unterstützende / begleitende Wohnformen im Mackensen-Areal
geschaffen werden, wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///