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Vorlage - 15/355-1  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 "Am Albert-Schweitzer-Ring"
- Aufstellungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, HerwartBezüglich:
15/355
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Anhörung
22.11.2016 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
30.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich  

Sachverhalt:

 

Für das Wohngebiet am Steinberg im Bereich des Ulmenwegs wurde in den Jahren 1978 / 1979 ein ca. 1.300 m² großes Grundstück als öffentliche Grünfläche mit der Zweck­bestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Bis heute wurde hier kein Spielplatz hergestellt. Da die Fläche voll erschlossen und frei von Nutzungseinschränkungen durch Leitungstrassen ist, bietet es sich an, sie als Baugrundstück zu nutzen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr hat dazu in seiner Sitzung am 08.06.2016 beschlossen, folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1.Ein Minimum von 600 qm bleibt als Grünfläche erhalten und dient weiterhin als Quartiersplatz.

2.Die restliche Fläche der Grünfläche wird Wohnbaufläche mit den gleichen Fest­legungen wie im übrigen Bebauungsplan Albert-Schweitzer-Ring.

3.Die Aufteilung der Fläche durch die Verwaltung erfolgt derart, dass sowohl den Ansprüchen auf eine geeignete Quartiersfläche als auch den Ansprüchen auf geeig­nete Baugrundstücke Rechnung getragen wird.

4.Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Regularien darauf zu achten, dass die zu errichtenden Gebäude sich in die direkte Umgebung im B-Plangebiet einpassen.

 

Es wird daher nun vorgeschlagen, den Bebauungsplan unter diesen Maßgaben zu ändern.

 

Ziel und Zweck der Planung ist der Verzicht auf einen Teil der Spielplatzfläche zu Gunsten einer Wohnbebauung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 „Albert-Schweitzer-Ring“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

- Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (165 KB)      
Stammbaum:
15/355   4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 "Am Albert-Schweitzer-Ring" Aufstellungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
15/355-1   4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 "Am Albert-Schweitzer-Ring" - Aufstellungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
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