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Auszug - Mackensen Areal - sozialer Wohnungsbau  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
16/300 Mackensen Areal
- sozialer Wohnungsbau
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brüner, Detlef
Federführend:61.1 Stadterneuerung Beteiligt:Dezernat A
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër erläuterte die Vorlage und den Beschluss des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld aus seiner Sitzung vom 14.11.2016.

 

Frau Höhler las den elektronisch beigefügten Ergänzungsantrag vor.

 

Der stv. Ortsbürgermeister, Herr Münter, begründete den Beschlussvorschlag des Ortsrates.

 

Nach ausführlicher Beratung über die treffende Formulierung wurde über den neu verfassten Beschlussvorschlag abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

 

Das Ergebnis des Lenkungskreises Mackensen vom 01.11.2016, wonach durch die Wohnungsbauunternehmen GBG, KWG, BWV

 

-  10-15 % öffentlich geförderte Wohnungen als unmittelbare Belegung im Mackensen-Areal, ggf. auch als mittelbare Belegung im Stadtgebiet Hildesheim, und

-  zusätzlich ca. 10 % ergänzende unterstützende / begleitende Wohnformen im Mackensen-Areal

geschaffen werden, wird beschlossen.

 

Geänderter Beschluss:

 

1. Im Mackensen-Areal sind mindestens 15% öffentlich geförderter bezahlbarer Wohnungsraum durch die Wohnungsbaugesellschaften zu schaffen. Hierfür sind überwiegend unmittelbare Belegungen vorzusehen. Die mittelbare Belegung hat in über das gesamte Stadtbild verteilten Wohnungen stattzufinden. Die Nordstadt ist von der mittelbaren Belegung auszunehmen.

 

Zusätzlich werden ca. 10% ergänzende unterstützende / begleitende Wohnformen im Mackensen-Areal geschaffen.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses wird durch städtebauliche Verträge gesichert.

 

2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, einen höheren Anteil an Sozialwohnungen in Verhandlungen mit den Investoren anzustreben, wenn in naher Zukunft, wie angekündigt, ein entsprechendes Förderprogramm des Landes Niedersachsen eingerichtet wird, welches einen festen Förderzuschuss für die zu errichtenden Wohnungen beinhaltet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Ergänzungsantrag (23 KB)      
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