|
|
Sachverhalt:
Das Naturschutzgebiet „Am roten Steine“ nördlich von Marienburg sowie die hier mündende Beuster gehören zum europäischen Naturerbe „Natura 2000“ - einem europaweiten Schutzgebietsnetz zum Erhalt der biologischen Vielfalt des Kontinents. Aus europaweiter Sicht trägt Hildesheim eine besondere Verantwortung für die Vorkommen der Groppe und des Bachneunauges in der Beuster, die Kalk-Halbtrockenrasen am Hang des Roten Steins sowie den Weidenauwald an der Innerste. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie muss die Alt-Verordnung aus dem Jahr 1986 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 22 vom 13.08.1986) entsprechend überarbeitet werden (s. Anlagen 1 und 2). Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Verordnungsinhalte und die Gebietsabgrenzung werden in der beiliegenden Begründung gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG ausführlich erläutert (s. Anlage 3). Im Zuge der Überarbeitung wurde die Beuster in das bestehende Naturschutzgebiet einbezogen. Ferner enthält die novellierte Verordnung - im Gegensatz zur Erstverordnung - eine ausführlichere Beschreibung des Schutzzwecks und konkretisiert die FFH-Erhaltungsziele.
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der Naturschutzvereinigungen und der Öffentlichkeit vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Einwände sind in die Abwägung eingeflossen und gegeneinander und untereinander abgewogen worden (s. Anlagen 4 und 5).
Weitere Informationen zu Naturschutz und Naherholung rund um das Naturschutzgebiet enthält die Broschüre zum Naturerlebnisweg „Alles im Fluss“. Sie ist unter http://www.hildesheim.de/naturerlebnisgebiete im städtischen Internetauftritt abrufbar.
Beschlussvorschlag:
„Die Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Am roten Steine“ wird als Verordnung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Entwurf der Verordnung über das NSG „Am roten Steine“ mit Übersichtskarte
- Schutzgebietskarte im Maßstab 1 : 2.000, Kartenblätter 1 bis 3
- Begründung zur Verordnung gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG
- Kurzzusammenfassung der eingegangenen Hinweise, Einwände und Anregungen
- Abwägungsprotokoll
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf Verordnung NSG mit Übersichtskarte (624 KB) | ||||
2 | öffentlich | Schutzgebietskarte Blätter 1-3 (3400 KB) | ||||
3 | öffentlich | Begründung zur Verordnung (1300 KB) | ||||
4 | öffentlich | Zusammenfassung der Hinweise, Einwände und Anregungen (110 KB) | ||||
5 | öffentlich | Abwägungsprotokoll (224 KB) |