Stadt Hildesheim

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Vorlage - 16/269  

Betreff: Verfahren zur Novellierung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Am roten Steine"
- Beschluss der Verordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Imbrock, Frauke
Federführend:63 Fachbereich Ordnung, Verkehr und Umwelt Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Itzum-Marienburg Anhörung
15.11.2016 
Sitzung des Ortsrates Itzum-Marienburg zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Ochtersum Anhörung
23.11.2016 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
30.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.12.2016 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Verordnung NSG mit Übersichtskarte  
Schutzgebietskarte Blätter 1-3  
Begründung zur Verordnung  
Zusammenfassung der Hinweise, Einwände und Anregungen  
Abwägungsprotokoll  

Sachverhalt:

 

Das Naturschutzgebiet „Am roten Steine“ nördlich von Marienburg sowie die hier mündende Beuster gehören zum europäischen Naturerbe „Natura 2000“ - einem europaweiten Schutz­gebietsnetz zum Erhalt der biologischen Vielfalt des Kontinents. Aus europaweiter Sicht trägt Hildesheim eine besondere Verantwortung für die Vorkommen der Groppe und des Bach­neunauges in der Beuster, die Kalk-Halbtrockenrasen am Hang des Roten Steins sowie den Weidenauwald an der Innerste. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie muss die Alt-Verordnung aus dem Jahr 1986 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 22 vom 13.08.1986) entsprechend überarbeitet werden (s. Anlagen 1 und 2). Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Verordnungsinhalte und die Gebietsabgrenzung werden in der beiliegenden Begründung gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG ausführlich erläutert (s. Anlage 3). Im Zuge der Überarbeitung wurde die Beuster in das bestehende Naturschutzgebiet einbezogen. Ferner enthält die novellierte Verordnung - im Gegensatz zur Erstverordnung - eine ausführlichere Beschreibung des Schutzzwecks und konkretisiert die FFH-Erhaltungsziele.

 

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der Naturschutzvereinigungen und der Öffent­lichkeit vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Einwände sind in die Abwägung einge­flossen und gegeneinander und untereinander abgewogen worden (s. Anlagen 4 und 5).

 

Weitere Informationen zu Naturschutz und Naherholung rund um das Naturschutzgebiet enthält die Broschüre zum Naturerlebnisweg „Alles im Fluss“. Sie ist unter http://www.hildesheim.de/naturerlebnisgebiete im städtischen Internetauftritt abrufbar.

 


 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Am roten Steine“ wird als Verordnung beschlossen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Entwurf der Verordnung über das NSG „Am roten Steine“ mit Übersichtskarte

- Schutzgebietskarte im Maßstab 1 : 2.000, Kartenblätter 1 bis 3

- Begründung zur Verordnung gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG

- Kurzzusammenfassung der eingegangenen Hinweise, Einwände und Anregungen

- Abwägungsprotokoll

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Verordnung NSG mit Übersichtskarte (624 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Schutzgebietskarte Blätter 1-3 (3400 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Begründung zur Verordnung (1300 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Zusammenfassung der Hinweise, Einwände und Anregungen (110 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Abwägungsprotokoll (224 KB)      
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