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Sachverhalt:
Im Gewerbegebiet Münchewiese in der Hildesheimer Nordstadt besteht der Wunsch, auf dem Flurstück südlich der Firma „Auto Schuder“ und nördlich der ehemaligen Kasernenunterkunftsgebäude eine gastronomische Einrichtung in Form eines Backshops mit Cafébetrieb zu errichten. Das Grundstück soll über die östlich verlaufende Steuerwalder Straße erschlossen werden.
Für das Vorhaben ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans HN 299 „Backshop Steuerwalder Straße“ wird, auf Antrag von Herrn Schuder, gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein |
Anlage/n:
- Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
- Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB
- Lageplan der Vorhabenplanung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung (235 KB) | ||||
2 | öffentlich | Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (324 KB) | ||||
3 | öffentlich | Lageplan der Vorhabenplanung (153 KB) |