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Vorlage - 16/301  

Betreff: 12. Änderung des Bebauungsplans HO 1 "Treuburger Straße"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
30.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.12.2016 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
12. Änderung des Bebauungsplans HO 1  
Begründung der Bebauungsplanänderung  
Freiflächenplan der Universität  
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde  

Sachverhalt:

 

Die Universität beabsichtigt den Neubau einer Mensa zwischen der Liebfrauenkirche und dem Hauptcampus sowie Erweiterungen bzw. Umnutzungen im Bereich des heutigen Kirchengrundstücks. Dies macht auch eine verkehrliche Neuorganisation im östlichen Bereich der Treuburger Straße und eine Umstrukturierung des Liebfrauenkirchplatzes not­wendig.

 

I

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.11.2015 bis 18.12.2015 durch Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung statt. Dabei wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 16.11.2015 bis 21.12.2015 frühzeitig beteiligt. Es wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

II

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.09.2016 bis zum 20.10.2016 statt. Es wurden seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht.

 

Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 27.10.2016 bis noch zum 30.11.2016 statt.

 

Nach dem bisherigen Verfahrensverlauf ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan nach Ablauf der Beteiligungsfrist als Satzung beschlossen werden kann.

 

Sollten bis zum Ende der Behördenbeteiligung noch abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, wird eine Anpassung/Ergänzung dieser Sitzungsvorlage erfolgen.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die 12. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Treuburger Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 12. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Treuburger Straße“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- 12. Änderung des Bebauungsplans HO 1

- Begründung der Bebauungsplanänderung

- Freiflächenplan der Universität

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 12. Änderung des Bebauungsplans HO 1 (509 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung der Bebauungsplanänderung (63 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Freiflächenplan der Universität (2048 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (122 KB)      
Stammbaum:
16/301   12. Änderung des Bebauungsplans HO 1 "Treuburger Straße" - Satzungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
16/301-1   Ergänzungsvorlage zu Vorlage 16/301: 12. Änderung des Bebauungsplans HO 1 "Treuburger Straße" - Satzungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
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