Stadt Hildesheim

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Vorlage - 16/305  

Betreff: Sanierungsprogramm "Soziale Stadt"
- Festsetzung des Sanierungsgebietes "Stadtfeld"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thomas, Jan
Federführend:61.1 Stadterneuerung Beteiligt:Dezernat A
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine   
Beratungsfolge:
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
14.11.2016 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
30.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.12.2016 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
ISEK Stadtfeld  
Lageplan  
Luftbild  

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim hat sich um die Aufnahme der Gesamtmaßnahme „Stadtfeld“ in die Städtebauförderung des Bundes und der Länder im Programm Soziale Stadt beworben (vgl. VO 15/135). Dazu wurde unter Beteiligung der betroffenen Akteure, den Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier sowie den öffentlichen Aufgaben­trägern eine Voruntersuchung und ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungs­konzept (ISEK) erarbeitet. Diesem Entwicklungskonzept wurde entsprechend Vor­lage Nr. 15/240 zugestimmt. Es stellt die planerische Grundlage der Programmdurch­führung dar, in dem alle wichtigen Handlungsfelder verknüpft werden.

 

Die Zustimmung zur Aufnahme des Sanierungsgebiets „Stadtfeld“ in das Förder­programm „Soziale Stadt“ wurde am 04.04.2016 erstmalig vom Land Niedersachsen in einer Pressemitteilung signalisiert. Mit Datum vom 01.08.2016 liegt der Ein­planungs-Erlass vor. Die Mittelbewilligung durch die NBank ist am 18.10.2016 eben­falls erfolgt.

 

Die Sanierungsmaßnahmen sollen der Stabilisierung und Aufwertung in dem Soziale Stadt-Gebiet „Stadtfeld“ dienen, da hier ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht. Konkret sollen Maßnahmen zur gestalterischen und funktionalen Verbesserung des Wohnumfeldes und der Freiräume durchgeführt werden, wozu auch der Umbau des Verkehrsraumes zählt. Die soziale, kulturelle, bildungs- und freizeitbezogene Infra­struktur soll aufgewertet und ein Treffpunkt bzw. ein Zentrum für das Quartier gebildet werden. Wie auch in den Stadtumbaugebieten sollen private und gewerb­liche Eigentümerinnen und Eigentümer Zuschüsse für die Sanierung stadtbild­prägender Fassaden erhalten. Neben städtebaulichen Handlungsfeldern hat das Programm Soziale Stadt auch eine wichtige Anstoßfunktion für Maßnahmen anderer Ressorts und deren Förderprogramme wie z.B. in den Bereichen Soziales, Wirt­schaft, Ökologie, Kultur und Bildung. Wichtiger Bestandteil der Arbeit im Quartier ist zudem die Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner und der lokalen Akteure sowie die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements.

 

Das Gebiet soll durch Beschluss nach § 171 e BauGB festgelegt werden, da bei der Durchführung auf sanierungsrechtliche Instrumente aus dem besonderen Städtebau­recht nach §§ 136 ff. BauGB verzichtet und die Maßnahme in Zusammenarbeit mit den Eigentümern (mit Städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB) umgesetzt werden kann. Der Beschluss eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB ist nicht erforderlich, da durch die Sanierung keine erheblichen Boden­wertsteigerungen zu erwarten sind, die ansonsten abgeschöpft werden müssten. Im Beschlussgebiet können von den Eigentümerinnen und Eigentümern Anlieger­beiträge für ihre Grundstücke erschließenden Straßen, Wege oder Plätze erhoben werden.

 

Ausgehend von einer Dialogplanung mit einer breiten Öffentlichkeits- und Akteurs­beteiligung erfordert der Soziale Stadt Prozess die Etablierung geeigneter Kooperations- und Managementstrukturen, wie die Einrichtung von Lenkungs­gruppen, Projektsteuerung und Quartiersmanagement. Diese Strukturen werden nach Beschluss des Gebietes von der Verwaltung mit der Konkretisierung des ISEKs aufgebaut.

 

Die Programmmittel werden nach den Regeln der Städtebauförderrichtlinie (R-StBau) bewirtschaftet. Der Bund, das Land Niedersachsen und die Stadt Hildesheim beteiligen sich regulär jeweils mit einem Drittel an der Finanzierung der förderfähigen Kosten. Die finanziellen Mittel zur Deckung des Eigenanteils von maximal einem Drittel der förderfähigen Kosten sind im Haushalt bereits eingestellt und stehen zur Verfügung. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen abzüglich der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen bei einer angenommenen Laufzeit von 5 Jahren 1,5 Mio. Euro. Damit wäre ein jährlicher Eigenanteil von maximal 100.000,00 Euro pro Jahr abzusichern.

 

Es ist nunmehr der Beschluss zur Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 171 e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und der Durchführung im vereinfachten Verfahren zu fassen. Die Gebietsfestlegung des Sanierungsgebietes ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Stadtfeld“ beschlossen.

 

  1. Das dem mit VO 15/240 zugestimmtem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungs­konzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamt­maßnahme im Gebiet Stadtfeld bestimmt.

 

  1. Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim auf­gebracht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Integriertes städtisches Entwicklungskonzept „Stadtfeld“

- Lageplan mit Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt-Gebietes „Stadtfeld“

- Luftbild mit Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt-Gebietes „Stadtfeld“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ISEK Stadtfeld (4647 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lageplan (580 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Luftbild (1587 KB)      
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