Die Verwaltung wird aufgrund der Vorfinanzierung durch die Stadt beauftragt, entsprechend §9 der Straßenausbaubeitragssatzung auf die künftige Beitragsschuld eine am Baufortschritt orientierte Vorausleistung von bis zu 80% zu erheben.
30.11.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität