Die Aufstellung der vorhabenbezogenen 6.Änderung des BebauungsplansHN299 „Backshop Steuerwalder Straße“ wird, auf Antrag von Herrn Schuder, gemäß §12 Abs.2 i.V.m. §2 Abs.1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. §3 Abs.1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
17.11.2016 - Ortsrat Nordstadt
Ö 10 - zur Kenntnis genommen
30.11.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans HN 299 „Backshop Steuerwalder Straße" wird, auf Antrag von Herrn Schuder, gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.