Die Aufstellung der 4.Änderung des Bebauungsplans HW79 „Albert-Schweitzer-Ring“ wird gemäß §2 Abs.1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB durchzuführen. Die Unterrichtung und Erörterung gem. §3 Abs.1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
22.11.2016 - Ortsrat Moritzberg/Bockfeld
Ö 12 - zur Kenntnis genommen
30.11.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 „Albert-Schweitzer-Ring" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.