Die Aufstellung des Bebauungsplans HW315 „Café am Hohnsensee“ wird gemäß §2Abs.1BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß §3Abs.1BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
03.11.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Realisierung des Vorhabens der ökologischen und optischen Verträglichkeit Rechnung zu tragen und dieses anhand eines Modells darzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans HW 315 „Café am Hohnsensee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.