Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/357  

Betreff: Umsetzung des Bäderkonzeptes in der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nowak, Jürgen
Federführend:51.2 Grundschulen, Sport und Bäder Bearbeiter/-in: Haase, Simone
Beratungsfolge:
Ortsrat Himmelsthür Information
06.10.2010 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür (offen)   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
05.10.2010 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
06.10.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
03.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
15.11.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlagen 1 bis 4 Vorlage Bäderkonzept  
Anlage_5 Vorlage Bäderkonzept  

Umsetzung des Bäderkonzeptes in der Stadt Hildesheim

 

 

Das Bäderkonzept wurde 2008 in Auftrag gegeben und Anfang 2009 von der Firma PROVA-Unternehmensberatung GmbH den politischen Gremien vorgestellt. Oberste Priorität sollte dabei die dauerhafte Entlastung des städtischen Haushaltes haben.

Die Ziele waren insbesondere,

 

?         ein klares, konsequentes und wirtschaftlich kalkulierbares Hildesheimer Bäder­angebot mit einer hohen Qualität zu gestalten

?         eine einheitliche, betriebs- und freizeitwirtschaftlich orientierte Betriebsführung unter einer Dachmarke “Freizeit- und Sportbäder Hildesheim“ einzurichten

?         die Ressourcen und Qualitäten der relevanten wassersporttreibenden Vereine in Hildesheim unter der Qualitätsmarke: „AquaFitness Hildesheim“ einzubinden

?         die Pflichtaufgaben der Kommune in dem neuen Bäderangebot erfüllen zu können

?         die Trends aufzunehmen und in Angebote für die Bürger umzusetzen

?         wirtschaftliche Risiken auf ein Mindestmaß zu begrenzen, damit in Hildesheim auch nachhaltig eine attraktive Bäderlandschaft angeboten werden kann.

 

Die Betreiberverträge für das Hallenbad Himmelsthür und die Johanniswiese laufen Ende 2011 aus und müssten spätestens 1 Jahr zuvor gekündigt werden, ansonsten verlängern sie sich automatisch um weitere 5 Jahre. Somit müssen 2010 die Weichen für eine neue Bäder­landschaft in Hildesheim gestellt werden. Aufgrund der abgeschlossenen Sanierung des Hallenbades Himmelsthür mit Mitteln des Konjunkturpaketes II ist schon eine wesentliche Entscheidung in der Sache getroffen worden. Außerdem wurde der grundsätzliche Erhalt des Freibades Johanniswiese bereits in den Ratsausschüssen gewünscht.

 

Daher kann es nur Ziel sein, mit einer einheitlichen Betriebsführung der Bäder nachhaltig Synergieeffekte zu nutzen. Durch die größere Anzahl der Bäder in einer Hand würden sich ganz neue Steuerungsmöglichkeiten und betriebswirtschaftliche Effekte ergeben. Die Stadt Hildesheim erwartet von der gemeinsamen Betriebsführung der Bäder eine beträchtliche Entlastung des städtischen Haushalts.

Die Firma PROVA hat den derzeitigen Aufwand für alle Hildesheimer Bäder mit rund 3 Mio. € kalkuliert. Sie ging davon aus, dass es nach Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen – ohne Steigerung der Attraktivität - im Jahre 2018 rund 4,4 Mio. € sein würden. Zukünftige Investitionen müssen deshalb die Attraktivität erhöhen und zwischen den einzelnen Bädern abgestimmt sein, damit die Besucherströme sinnvoll gelenkt werden können. Nur dies ist eine wirtschaftliche und zukunftsorientierte Lösung. Andersfalls wird der steigende Zuschussbedarf die Diskussion über die Schließung von Standorten immer neu beleben. Investitionen in die Bäder müssen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in Verbindung mit einem attraktiven, bedarfsorientierten Bäderangebot führen.

 

Vergaberecht

 

Ein reiner Verkauf städtischer Immobilien ist generell ausschreibungsfrei. Das gilt auch für die Immobilien Hallenbad Himmelsthür und das Jo-Bad.

 

Vergaberechtlich relevant wird es, wenn der Verkauf mit Auflagen kombiniert wird, da es sich dann nicht mehr um einen unbelasteten Verkauf handelt. Je umfassender die Kommune ihre Einflussmöglichkeiten und Entscheidungsbefugnisse trotz eines Verkaufs sicherstellen möchte, desto sicherer ist auch, dass ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen ist. Soll die Stadt Hildesheim beispielsweise weiterhin „alle Fäden in der Hand behalten“ und über Eintrittspreise, Belegzeiten für Schulsport und Öffnungszeiten die Entscheidungshoheit behalten wollen, so wäre der Abschluss eines (ausschreibungspflichtigen) Betriebsführungsvertrages die erste Wahl.

 

Wird die Übertragung der Aufgabe im Wege einer (nicht ausschreibungspflichtigen) Dienstleistungskonzession für ausreichend erachtet, so wären zumindest die sogenannten EG-Grundsätze (Gleichheitsgebot, Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot) zu beachten. Um diese ausreichend zu gewährleisten, gibt es zu einem wettbewerblichen Verfahren kaum eine Alternative. Erläuterung: Eine Dienstleistungskonzession ist eine Form der Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe auf einen Dritten. Dienstleistungskonzessionen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Konzessionär als Gegenleistung für die Erbringung der Dienste statt einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung und/oder Verwertung erhält. Der Konzessionär trägt dabei das wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko.

             

Sobald eine Einflussnahme vertraglich festgelegt werden soll, ist dies in der Regel also gleichbedeutend mit der Erforderlichkeit eines Ausschreibungsverfahrens.

 

Ein Inhouse-Geschäft, das insgesamt vergaberechtsfrei wäre (auch bei Abschluss eines Betriebsführungsvertrages), kommt hier nicht in Betracht, denn es erfordert das Vorhandensein bestimmter Kriterien, die zunächst einmal nicht allein an die Rechtsform der städtischen Tochter geknüpft sind. Hierzu zählen - neben einer nicht nur anteilmäßigen Beteiligung - das Kontrollkriterium (Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle; bei AG wird dies grundsätzlich verneint) und das Wesentlichkeitskriterium (Auftragnehmer handelt im Wesentlichen für den Auftraggeber).

Bei einer GmbH kommt es auf die Ausgestaltung insbesondere des Gesellschaftsvertrags an (Besetzung des Aufsichtsrats, Aufgabenzuschnitt des Aufsichtsrats, Notwendigkeit qualifizierter Mehrheiten im Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung bei bestimmten Entscheidungen, vorbehaltene Prüfungsrechte für die Kommune, reine Kapitalbeteiligung oder Betriebsführungsleistung etc.). Letztlich muss bei einer geplanten Veräußerung an eine Tochter immer der konkrete Einzelfall geprüft werden. Im Falle der Stadtwerke Hildesheim AG kann eine Inhousefähigkeit verneint werden.

 

 

 

Als sinnvolle Alternative wäre denkbar, dass ein unbelasteter Verkauf stattfindet und parallel dazu ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird, der z.B. eine reine Kapazitätenvereinbarung für den Schulsport und ggf. den Vereinsport beinhaltet. Eine solche Regelung würde ohne Ausschreibung möglich sein und wäre gleichzeitig eine „gute und schnelle Lösung“, die vergaberechtlich nicht "behindert" wird.

 

Die Veräußerung einer städtischen Immobilie an eine Tochtergesellschaft der Stadt unterliegt generell nicht dem Vergaberecht, wenn das Ziel ausschließlich der klassische Verkauf ist. Soll aber z.B. in einem weiteren Schritt ein Betriebsführungsvertrag vereinbart werden, so muss das gesamte Rechtsgeschäft betrachtet werden. Entsprechend muss in einem solchen Fall – zur Vermeidung eines Umgehungstatbestandes – schon beim Verkauf an ein wettbewerbliches Verfahren gedacht werden.

 

 

Verkauf des Hallenbades Himmelsthür und der Johanniswiese an die Stadtwerke Hildesheim AG

 

Durch einen Verkauf des Hallenbades Himmelsthür und der Johanniswiese würde die Stadt nicht nur laufende Betriebskosten bzw. Betriebskostenzuschüsse sparen, sondern auch zukünftige Sanierungskosten - insbesondere in der Johanniswiese. Käufer könnte die Stadtwerke Hildesheim AG sein, die bereits das Wasserparadies erfolgreich betreibt.

 

?         Anlage 1 Eigentums-, Betriebs- und Bewirtschaftungsverhältnisse der Bädersparte der Stadtwerke Hildesheim

 

Besonders hervorzuheben wäre neben den Synergieeffekten der steuerliche Querverbund der Stadtwerke Hildesheim AG, im Rahmen dessen Verluste im Bäderbetrieb der VUB (Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft) mit Gewinnen der EVI (Energieversorgung Hildesheim) verrechnet werden können. Dies führt zu einer verminderten Steuerlast bei der Stadtwerke Hildesheim AG. Die Ersparnis bei der Körperschaftssteuer und beim Solidarbeitrag könnte voraussichtlich ca. 20 % der entstehenden Verluste betragen, wenn alle Beträge steuerlich anerkannt würden. Diese Entlastung würde nicht nur der Stadt Hildesheim zugute kommen, sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt. Die Stadt Hildesheim hat in den letzten Jahren durchschnittlich in etwa 1,250.000 € für den laufenden Betrieb der Johanniswiese und des Hallenbades Himmelsthür aufgewendet. Abzüglich der Einnahmen belief sich der Zuschussbedarf/Verlust auf knapp 1 Million €/Jahr - dazu kämen noch die investiven Mittel.

 

?         Anlage 2 Steuerlicher Querverbund

 

Zur Darstellung eines steuerlichen Querverbundes ist nach wie vor eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht zur Energieversorgung notwendig. Eine solche Verflechtung wurde und wird überwiegend durch ein zumeist erdgasbetriebenes Blockheizkraftwerk hergestellt. Dieses liefert einerseits Strom für den Energieversorgungsbetrieb und andererseits Wärme für den Bäderbetrieb.

 

Die Anerkennung des steuerlichen Querverbundes sollte nach dem Festlegen des zukünftigen Modells per verbindlicher Auskunft vom Finanzamt eingeholt werden.

 

 

?         Anlage 3 Blockheizkraftwerke in öffentlich rechtlichen Hallen- und Freibädern

 

Durch die effiziente Energienutzung schonen Blockheizkraftwerke nicht nur wertvolle Ressourcen, sondern reduzieren umweltbelastende Emissionen, insbesondere die klimawirksamen CO2-Emissionen. Das honoriert der Gesetzgeber mit Steuer­vergünstigungen und Zuschlagszahlungen. Die Ausgestaltung der wirtschaftlich-technischen Verknüpfung obliegt ausschließlich den Stadtwerken selbst, der Rat hat keinen unmittelbaren Einfluss darauf.

 

?         Anlage 4 Energieeffizienz und Klimaschutz durch Kraft-Wärme-Kopplung – Ökonomische und ökologische Sinnfälligkeit von Blockheizkraftwerken

 

 

Lehrschwimmbecken der Realschule Himmelsthür

 

Das Bäderkonzept hat sich u.a. für die Schließung des Lehrschwimmbeckens der Real­schule Himmelsthür ausgesprochen. Allgemein ist bekannt, dass der bauliche Zustand als schlecht und in einigen Teilen sogar als abgängig bezeichnet werden muss. Das Bad wurde 1962 errichtet und konnte bisher keiner Grundüberholung unterzogen werden. Im Bädergutachten der Firma Prova wurde kurz und mittelfristig ein Sanierungsbedarf von rund 500.000 € ermittelt. Die Berechnungen des Fachbereichs Gebäudemanagement gehen hierüber sogar deutlich hinaus.

 

?         Anlage 5 Kostenberechnung Lehrschwimmbecken und Turnhalle der Realschule Himmelsthür

 

Die Kostenberechnung wird dadurch erschwert, dass das Lehrschwimmbecken baulich mit der Schulturnhalle verwoben ist und somit die Kosten nicht eindeutig zugeordnet werden können bzw. es auch Sanierungsabhängigkeiten zwischen Maßnahmen an der Turnhalle und dem Schwimmbad gibt. Die gleiche Problematik existiert bei der Ermittlung der Betriebskosten. Aufgrund fehlender Messeinrichtungen können die Verbrauchsdaten des Schwimmbades nicht von Sporthalle und Schulgebäude abgekoppelt betrachtet werden.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der bauliche Zustand des fast 50 Jahre alten Bades ein hohes Ausfallrisiko mit sich bringt. Mit auftretenden Mängeln, die eine Schließung für einen unbestimmten Zeitraum erforderlich machen, ist jederzeit zu rechnen.

Der Wunsch, die Sanierungskosten mit einem Investitionsplan auf verschiedene Jahre zu verteilen, um im Zusammenspiel mit der Diakonie die nötigen Mittel bereitstellen zu können, ist im Sinne des Erhalts des Bades nachvollziehbar, aber kaum umzusetzen. Bei der Instandhaltung des Bades geht es um die Sicherheit der Nutzer und eine wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Eine Verteilung der Sanierungsmaßnahmen auf mehrere Jahre führt auch zu höheren Gesamtkosten. Zudem ist fraglich, ob ein sinnhafter Bauablauf und der akute Sanierungsbedarf überhaupt eine zeitliche Streckung der Maßnahmen zulassen.

Optionen bezüglich einer Beteiligung Dritter an dem Schwimmbad sind allesamt problembehaftet. Bei einem gemeinsamen Betrieb mit einem Partner müssen die baulichen Erfordernisse vertraglich berücksichtigt werden. Dieses kann eine schnelle Bereitstellung von Finanzmitteln erforderlich machen. Eine Eigentumsübertragung an einen Dritten ist, wenn überhaupt, nur schwer durchführbar, da wie bereits erwähnt eine Realteilung zwischen Schwimmhalle und Schule nur schwer möglich ist. Bei der Übergabe des Betriebs an einen Dritten verbleiben zumindest Teile der Betreiberverantwortung  und der Kosten bei der Stadt.

 

Aus den dargelegten Gründen, wird eine baldige Schließung des Lehrschwimmbeckens der Realschule Himmelsthür empfohlen. Die Nutzungspflichtstunden für den Schulsport werden auf das Hallenbad Himmelsthür und das Wasserparadies verteilt. Das Wasserparadies hat bereits seine Hilfe bezüglich zusätzlicher Nutzungsstunden zugesagt.

 

 

 

 

 

 

Fazit

 

Derzeit bestehen für die Bäder in Hildesheim teilweise hohe Sanierungskosten, deren Aufschub langfristig die Investitions- und Unterhaltungskosten erhöhen würde.

 

Allgemeine Trends können durch unterschiedliche Betriebsführer und Eigentümer nicht ausreichend berücksichtigt werden.

 

Die Attraktivität der Bäder wird sich deshalb insgesamt laufend verringern und demzufolge zu geringeren Einnahmen führen.

 

Das zukünftige Bäderangebot in Hildesheim muss dem Bedarf konsequent angepasst werden und neue Entwicklungen sind nachhaltig in das Konzept einzubinden.

 

Als erster Schritt müssen die bestehenden Betreiberverträge für das Hallenbad Himmelsthür und die Johanniswiese noch in diesem Jahr zu Ende 2011 gekündigt werden, um eine Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit herzustellen.

 

Anschließend sind das Eigentum und die Betriebsführung der Bäder in eine Hand zu legen. Dafür bietet sich die Stadtwerke Hildesheim AG an.

 

Der etwaiger Verkauf sollte möglichst auch noch im diesem Jahr geschehen, damit nicht die Eröffnungsbilanz der Stadt Hildesheim für das Neue Kommunale Rechnungswesen belastet wird.

 

Parallel müssen - insbesondere für das Hallenbad Himmelsthür - Nutzungsverträge für das Schulschwimmen mit pauschalierten Eintrittspreisen geschlossen werden. Ein solcher Vertrag existiert bereits für das Wasserparadies, welches auch unbelastet an die Stadtwerke verkauft wurde und müsste analog dazu auch für die anderen Bäder abgeschlossen werden. Die Stadtwerke Hildesheim AG erhält derzeit 320.410 € jährlich für die Schul- und Vereinsnutzung im Wasserparadies. Da die Nutzungszeiten der Schulen und Vereine im Hallenbad Himmelsthür nur halb so hoch sind, müsste die zukünftige Nutzungsentschädigung entsprechend niedriger liegen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Betreiberverträge für das Hallenbad Himmelsthür und die Johanniswiese werden zum nächst möglichen Termin gekündigt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkauf des Freibades Johanniswiese und des Hallenbades Himmelsthür an die Stadtwerke Hildesheim AG zum 31.12.2010 vorzubereiten. Die laufenden Betreiberverträge sollen aber noch erfüllt werden und wie vertraglich vorgesehen zum 31.12.2011 auslaufen.

 

3.      Das Lehrschwimmbecken der Realschule Himmelsthür wird zum Ende des Schulhalbjahres am 01.02.2011 geschlossen. Die Nutzungspflichtstunden für den Schulsport werden auf das Hallenbad Himmelsthür und das Wasserparadies verteilt.

                                                   

 

 

 


 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen 1 bis 4 Vorlage Bäderkonzept (69 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_5 Vorlage Bäderkonzept (169 KB)      
Stammbaum:
10/357   Umsetzung des Bäderkonzeptes in der Stadt Hildesheim   51.2 Grundschulen, Sport und Bäder   Beschlussvorlage
10/357-1   Umsetzung des Bäderkonzeptes in der Stadt Hildesheim - Änderung des Beschlussvorschlages   Dezernat D   Beschlussvorlage
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