|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Brummer informiert über den wesentlichen Inhalt der Sitzungsvorlage. Herr Warnecke zeigt anhand der Lagepläne den Bereich, für den der B-Plan geändert werden soll, um dadurch das Investitionsvorhaben zu ermöglichen. Beabsichtigt sind im Erdgeschoss eine Geschäftseinheit mit Bio-Supermarkt, Drogerie und Apotheke sowie Arztpraxen im Obergeschoss.
Herr Jung stellt dahin, das Investitionsvorhaben zu bewerten. Mit Verweis auf das im Rat beschlossene Einzelhandelskonzept sind mehrfach Anfragen von Investoren an unterschiedlichen Plätzen abgelehnt worden. Er erwartet klare Aussagen des Investors oder des Gutachters (CIMA) , warum hier die Ausnahme vom Einzelhandelskonzept vorgeschlagen wird. Der in der Begründung zur B-Planänderung genannte Hinweis zu den Auswirkungen auf den heutigen zentralen Versorgungsbereich müsse eine Prüfung zulassen, ob der Vorschlag der Verwaltung etwas zu weitgehend ist.
Herr Faase unterstützt diese Nachfrage mit dem Hinweis, dass auf der gegenüberliegenden Seite ein Baugesuch abgelehnt worden ist und deshalb sehr sensibel mit dem heute vorgelegten Beschluss umgegangen werden muss.
Herr Kretschmer schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu ändern.
Beschluss:
Es ist eine Änderung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Hildesheim vorzubereiten, in der durch Ausweitung des zentralen Versorgungsbereichs „Nordstadt" die Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich Bischofskamp/Cheruskerring geschaffen wird.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme der CIMA bezüglich der Verträglichkeit mit dem Einzelhandelskonzept dem Ausschuss vorzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans HN 262 „Bischofskamp Nord" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig