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Sachverhalt:
I.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 29.03.2010 bis 23.04.2010 durchgeführt. Dazu wurden keine Anregungen vorgetragen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.09.2010 bis zum 06.10.2010 beteiligt. Dazu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
In der Zeit vom 07.09.2010 bis 06.10.2010 hat der Entwurf des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dabei wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen.
II.
Der Satzungsbeschluss kann damit aus formeller Sicht bereits erfolgen. Die Umsetzbarkeit der Planung ist aber erst gesichert, wenn der Erschließungsvertrag seitens der Vorhabenträger unterzeichnet ist und eine einer tatsächlichen Sicherheitsleistung entsprechende Patronatserklärung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist der Satzungsbeschluss auf die nächste Ratssitzung zu verschieben, bis zu der die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan HO 313 „Frankenstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Bebauungsplan HO 313
Begründung zum Bebauungsplan HO 313
Bebauungsentwurf zum Bebauungsplan HO 313
Einzelhandelsgutachten
Verkehrsuntersuchung
Schalltechnisches Gutachten
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan HO 313 (1358 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung zum Bebauungsplan HO 313 (73 KB) | ||||
3 | öffentlich | Bebauungsentwurf zum Bebauungsplan HO 313 (661 KB) | ||||
4 | öffentlich | Einzelhandelsgutachten (960 KB) | ||||
5 | öffentlich | Verkehrsuntersuchung (852 KB) | ||||
6 | öffentlich | Schalltechnisches Gutachten (2524 KB) |