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Sachverhalt:
Der Betreiber des Cafés am Hohnsensee besitzt derzeit ein Erbbaurecht für das städtische Grundstück im südöstlichen Uferbereich. Geplant ist nunmehr ein erweiterter Flächenerwerb und ein Erweiterungsbau. Das im Außenbereich gem. § 35 BauGB befindliche Vorhaben ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch planungsrechtlich unzulässig, da es mit der Erweiterung über die Grenze einer Gastronomie hinaus geht, die allein mit der Erholungsfunktion der Flächen am Hohnsensee in Verbindung steht.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist eine Teilfläche des Geltungsbereichs des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans HW/OS 311 „Innerste-Aue“ (Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2009 Vorlage Nr. 09/317), für dessen Ausgestaltung das derzeit vorbereitete Entwicklungs- und Maßnahmenkonzept „Das grüne Band durch unsere Stadt“ die wesentlichen inhaltlichen Grundlagen liefern wird. Aufgrund der zu erwartenden Verfahrenslänge soll für den Geltungsbereich des Bebauungsplans HW 315 „Cafe am Hohnsensee“ ein gesondertes Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, um möglichst kurzfristig die erforderlichen Baurechte zu schaffen.
Ziel und Zweck der Planung:
- Erweiterung des bestehenden Gastronomiebetriebs.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HW 315 „Café am Hohnsensee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n: Übersichtsplan – Geltungsbereich
Vorentwurf Erweiterungsbau
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich_HW 315 (52 KB) | ||||
2 | öffentlich | Vorentwurf_Erweiterungsbau_Cafe_101012_Luftbild (453 KB) |