Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/383  

Betreff: Änderung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Hildesheim

Bebauungsplan HN 262 "Bischofskamp Nord"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Gerking, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
03.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
15.11.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Erweiterung zentraler Versorgungsbereich "Nordstadt"  
Geltungsbereich des Bebauungsplans HN 262 "Bischofskamp Nord"  

Sachverhalt:

 

Für das Grundstück Bischofskamp 42 – 45 liegt eine Bauvoranfrage für mehrere Einzelhan­delsgeschäfte mit insgesamt ca. 1.300 m² Verkaufsfläche sowie ergänzenden Praxen und Büros im Rahmen eines „Gesundheitsstandorts vor.

 

Das Vorhaben ist als Einkaufszentrum zu klassifizieren und damit außerhalb von Kernge­bieten und Sondergebieten planungsrechtlich unzulässig. Es ist darüber hinaus auch unzu­lässig gemäß § 34 Abs. 3 BauGB, da es außerhalb des im Einzelhandelskonzept für die Stadt Hildesheim (Cima-Gutachten in der Fassung vom 08.08.2008, Ratsbeschluss vom 15.12.2008) festgelegten zentralen Versorgungsbereichs für die Nordstadt liegt und durch die Ansiedlung insbesondere des Drogeriemarktes am Bischofskamp schädliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich nicht auszuschließen sind.

 

In dem festgelegten Versorgungsbereich steht aber derzeit kein Grundstück in ausreichender Größe zur Verfügung, um darauf das geplante Einkaufszentrum ansiedeln zu können. Kern des Vorhabens ist zudem die am Bischofskamp bereits vorhandene Apotheke, deren Betreiber ein Konzept entwickelt hat, bei dem neben der Apotheke ein Bioladen und ein Dro­geriemarkt, mit denen eine Kooperation besteht, sowie Praxen und Büros eingerichtet werden. Dieses Konzept soll hier erstmals in dieser Kombination verwirklicht werden und bei guten Betriebsergebnissen später in weiteren Städten im Bundesgebiet etabliert werden.

 

Da die derzeitige Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs das Vorhaben nicht zulässt, wäre einerseits das Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim entsprechend zu ändern und andererseits ein Bebauungsplan für ein Sondergebiet aufzustellen, um das Einkaufszentrum ermöglichen zu können. 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Es ist eine Änderung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Hildesheim vorzubereiten, in der durch Aus­weitung des zentralen Versorgungsbereichs „Nordstadt“ die Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich Bischofskamp/Cheruskerring ge­schaffen wird.

 

2.      Die Aufstellung des Bebauungsplans HN 262 Bischofskamp Nordim beschleunigten Verfah­ren gemäß § 13a BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtent­wicklung durchzuführen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

-          Änderung des Einzelhandelskonzepts im Bereich des zentralen Versorgungsbereichs Nordstadt

-          Geltungsbereich des Bebauungsplans  HN 262 Bischofskamp Nord

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erweiterung zentraler Versorgungsbereich "Nordstadt" (181 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Geltungsbereich des Bebauungsplans HN 262 "Bischofskamp Nord" (190 KB)      
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