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Auszug - Bebauungsplan HW 315 "Café am Hohnsensee" - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 03.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
10/387 Bebauungsplan HW 315 "Café am Hohnsensee" - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Streich, Harald
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Streich, Harald
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Warnecke stellt die Planungen des Investors vor.

Herr Faase begrüßt das Vorhaben und hinterfragt die Ausmaße des Anbaus. Herr Warnecke informiert, dass der Anbau an die Optik des bestehenden Gebäudes angepasst werde, etwas höher sei und sich eher zur Straße sichtbar erstreckt.

Herr Räbiger befürwortet das Vorhaben und verweist auf den gleichrangigen Stellenwert des landschaftlich zu sichernden Gebietes. Es sollte der Auftrag mitgegeben werden, dass der Anbau optisch und ökologisch angepasst wird. Ein Modell ist dem Ausschuss vorzustellen.

Frau Burgdorf weist auf das Vorhaben zum "Grünen Band" hin, das beschlossen aber noch nicht umgesetzt ist und an dieser Stelle wieder etwas degradiert würde.

Herr Eggers und Prof. Gottschlich befürworten das Vorhaben. Herrn Prof. Gottschlich interessiert die Verträglichkeit mit dem Vorhaben "Das grüne Band".

Herr Kretschmer neigt dazu, dem Aufstellungsbeschluss nicht zuzustimmen, weil die Erhaltung des Natur- und Erholungsraums am Hohnsen eine bauliche Zurückhaltung fordert.

Herr Jung und Frau Breidung unterstützen die Erweiterung des Gastronomiebetriebs an diesem Ort ebenfalls und wünschen sich die Vorstellung mittels eines Modells.

Herr Prof. Hammer unterstützt, dass dem Betreiber Gelegenheit gegeben werde, dass Lokal zu erweitern. Deshalb sollte kein streitiger Beschluss gefasst werden.

Herr Dr. Sackmann unterstützt bei allen landschaftschutzrelevanten Bedenken grundsätzlich die Erweiterung des Restaurants. Er fordert aber eine klare Darstellung der beabsichtigten Optik, um die Störung des Naturraums besser einschätzen zu können.

Herr Kretschmer unterstreicht seine Ablehnung mit der Feststellung, dass die Ausführungen in der Vorlage darauf hinweisen, dass das Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich unzulässig ist und deshalb der B-Plan geändert werden muss.

Herr Warnecke weist darauf hin, dass sich das Verfahren erst im Aufstellungsbeschluss befindet und nun erst weitere konkretere Planungen des Investors und des Architekten folgen werden. Zur Nachfrage von Herrn Kretschmer weist er darauf hin, dass die derzeitige planungsrechtliche Unzulässigkeit von der städtebaulichen Verträglichkeit zu trennen ist.

Herr Räbiger betont, dass der Verwaltung durch die vorgetragenen Anregungen eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Investor ermöglicht wird, eine verträgliche Lösung zu erarbeiten.

Herr Kretschmer formuliert die Ergänzung bzw. Korrektur des Beschlussvorschlags.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Realisierung des Vorhabens der ökologischen und optischen Verträglichkeit Rechnung zu tragen und dieses anhand eines Modells darzustellen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HW 315 „Café am Hohnsensee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

 

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