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Vorlage - 10/388  

Betreff: Bebauungsplan HW 152.3 "An der Richard-Gerlt-Straße" - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Streich, Harald
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Streich, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
03.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich_HW152.3  

Sachverhalt:

Das Grundstück Richard-Gerlt-Straße 2 befindet sich im Geltungsbereich der Urfassung des Bebauungsplans HW 152 Bockfeld Nord(rechtsverbindlich seit 06.10.1982). Darin ist das Grundstück als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Postfestgesetzt. Die Post hat die Nutzung an diesem Standort jedoch schon vor längerer Zeit aufgegeben. Die Festsetzung des Bebauungsplans für dieses Grundstück ist bezüglich der Art der baulichen Nutzung funktionslos geworden.

 

Das Grundstück Lachnerring 10 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans HW 152.1 (rechtsverbindlich seit 08.06.1983) und ist dort als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Durch textliche Festsetzungen sind derzeit die nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemeinzulässigen der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe sowie die nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe bzw. Tankstellen ausgeschlossen.

 

Um in den bestehenden Gebäuden lageadäquate Nutzungen zulassen zu können, ist es geboten, für den Geltungsbereich ein allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen, in dem alle nach § 4 BauNVO zulässigen Nutzungen außer Tankstellen zugelassen werden können. Die Ausweisung  entspricht dem Charakter der angrenzenden Wohnnutzungen. Bodenrechtliche Spannungen sind daher nicht zu erwarten.

 

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

-          Neufestlegung der Art der baulichen Nutzung

 


Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplans HW 152.3 „An der Richard-Gerlt-Straße“ im vereinfachten Verfah­ren gemäß § 13 BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:               Übersichtsplan – Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich_HW152.3 (69 KB)      
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