Die Aufstellung des Bebauungsplans HW 152.3 „An der Richard-Gerlt-Straße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
03.11.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HW 152.3 „An der Richard-Gerlt-Straße" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.