Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans HO 105.1 „Bavenstedter Straße/Siemensstraße“ wird zur Sicherung der Planung die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 38 (Anlage) beschlossen.
03.11.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans HO
105.1„BavenstedterStraße/Siemensstraße" wird zur Sicherung der Planung die
Satzung über die Veränderungssperre Nr. 38 (Anlage) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
15.11.2010 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans HO 105.1 „Bavenstedter Straße/Siemensstraße" wird zur Sicherung der Planung die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 38 (Anlage) beschlossen.