Die Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden im Sinne der jeweiligen Beschlussvorschläge in denanliegenden „Abwägungenzu den Stellungnahmen“ sofern und soweit sie die Ebene der Flächennutzungsplanänderung betreffen zur Kenntnis genommen, berücksichtigt oder die geäußerten Anregungen werden verworfen.
Die erneute Feststellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II“ wird beschlossen. Die aktuelle Fassung der Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II“ wird beschlossen.
15.09.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden im Sinne der jeweiligen Beschlussvorschläge in den anliegenden „Abwägungen zu den Stellungnahmen“ sofern und soweit sie die Ebene der Flächennutzungsplanänderung betreffen zur Kenntnis genommen, berücksichtigt oder die geäußerten Anregungen werden verworfen.
Die erneute Feststellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II“ wird beschlossen. Die aktuelle Fassung der Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
27.09.2021 - Verwaltungsausschuss
N 24 - ungeändert beschlossen
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04.10.2021 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden im Sinne der jeweiligen Beschlussvorschläge in den anliegenden „Abwägungen zu den Stellungnahmen" sofern und soweit sie die Ebene der Flächennutzungsplanänderung betreffen zur Kenntnis genommen, berücksichtigt oder die geäußerten Anregungen werden verworfen.
Die erneute Feststellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II" wird beschlossen. Die aktuelle Fassung der Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II" wird beschlossen.