Stadt Hildesheim

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Auszug - Lüften an städtischen Kindertagesstätten - technische Maßnahmen  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 24
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Ochtersum
Ort: Schlesierstraße 13, 31139 Hildesheim
21/276 Lüften an städtischen Kindertagesstätten - technische Maßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wollersheim, Heiko
Federführend:65 Fachbereich Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kriesinger sagte, dass es mittlerweile zu spät dafür sei Lüftungsanlagen zu installieren. Diese Maßnahme hätte viel eher erfolgen müssen.

 

Herr Palandt wies darauf hin, dass es niemals zu spät sei Lüftungsmaßnahmen durchzuführen. Der Handlungsbedarf bestehe nach wie vor, es gehe um die Gesundheit der Kinder.


geänderter Beschluss:

 

1. Eingeschränkt belüftbare Kitagruppenräume werden entsprechend der dargestellten Variante 4.1.3 mit deckenhängenden Luftreinigungsgeräten und CO2-Ampeln ausgestattet, sofern diese Variante im weiteren Prozess keine deutlichen zeitlichen Nachteile gegenüber der Variante 4.1.2 erwarten lässt. Die Schlafräume werden mit mobilen Luftreinigungsgeräten und Infektionsschutzampeln ausgestattet, sofern sich die testweise Nutzung dieser als erfolgreich erwiesen hat. Sollte sich Variante 4.1.3 als nicht förderfähig erweisen, findet Variante 4.1.2 Umsetzung. Da die erforderliche Förderrichtlinie noch nicht vorliegt, wird die Verwaltung alle Vorbereitungen treffen, um nach Bekanntgabe dieser unverzüglich entsprechende Anträge zu stellen und ggf. mittels Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns das entsprechende Vergabeverfahren zu starten.

 

2. Die in Aussicht gestellte Förderung des Landes für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten wird in Anspruch genommen.  Die Verwaltung informiert über das Ergebnis der Antragstellung.

 

3. Die benötigten Investitionskosten werden bis zu einer Summe von max. 50.000,- € über die Haushaltsstelle 2430000.0720000 „Corona Schutzausrüstung für Schulen und Kitas", die darüberhinausgehenden Kosten werden außerplanmäßig über Verschiebungen von Baumaßnahmen im Deckungskreis zur Verfügung gestellt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit 1 Nein-Stimme beschlossen

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