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Sachverhalt:
Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Vorlagen 17/398 Anlage lfd.Nr. 30 und 19/448 Anlage lfd.Nr. 12
Die Verwaltung wurde in den Haushaltsbegleitbeschlüssen aufgefordert einen Lösungsvorschlag für eine sichere Führung der Fußgängerinnen und Füßgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrern in diesem Bereich zu erarbeiten.
Die Verkehrskommision hatte sich in ihrer Empfehlung für einen Umbau in eine signalgeregelte Kreuzung ausgesprochen. Zur weiteren Vorbereitung der Maßnahme wurden mit der Vorlage 19/448 Anlage lfd. Nr. 12 20.000,- € in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Baukosten für den Bau der Lichtsignalanlage sollten in den folgenden Jahren im Haushalt abgebildet werden.
Ende letzten Jahres wurde die Fußgänger- und Radfahrerquerung über die Straße Runde Wiese rot eingefärbt, um den Gefahrenpunkt, insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer, zu entschärfen.
Der Bau einer Lichtsignalanlage ist eine Investition und der Knotenpunkt liegt im Bereich der freien Strecke der Kreisstraße 102. Die Finanzierung der Maßnahme wird über den Finanzvertrag zwischen Landkreis und Stadt geregelt. Demnach sind die Planungskosten und auch die Baukosten für die Lichtsignalanlage vom Landkreis Hildesheim zu tragen.
Da der Knotenpunkt auf einer der Hauptradwegrouten (hier: Himmelsthür – Drispenstedt) des beschlossenen Radwegkonzeptes liegt, wäre auch der Knotenpunkt Linnenkamp / Runde Wiese / Ahnekamp von der zukünftigen Radwegplanung betroffen. Das Konzept sieht für den Streckenabschnitt einen beidseitigen Pflichtradweg vor. Für die Planung und den Bau der Geh- bzw. Radwege ist anzunehmen, dass diese ebenfalls unter die Regelung im Finanzvertrag fallen. Die Umsetzung der Radwege ist perspektivisch aber erst mittel- bis langfristig zu erwarten. Sollte die Lichtsignalanlage zum jetzigen Zeitpunkt geplant und in den folgenden Jahren umgebaut werden, ist davon auszugehen, dass sie im Zusammenhang mit dem späteren Radwegbau geändert werden müsste und demzufolge erneute Baukosten anfallen würden.
Beschlussvorschlag:
Die Planung und der Umbau der signalgeregelten Kreuzung wird bis zur Realisierung der Radverkehrsanlagen zurückgestellt. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Zusammenhang mit der Radwegplanung neu veranschlagt und im Haushalt eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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