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Sachverhalt:
Aufgrund der Einnahmeausfälle durch coronabedingte Schutzmaßnahmen waren und sind auch weiterhin viele Gewerbetreibende in ihrer Existenz bedroht. Entsprechend der Sitzungsvorlagen 20/094, 20/206, 20/426, 21/081 und 21/161 wurde bis zum 30.09.2021 komplett auf Sondernutzungsgebühren für Werbeklapptafeln, für das Aufstellen von Warenauslagen und für Außenbestuhlung verzichtet.
Eine Unterstützung der Gastronomie und des stationären Handels sollte letztmalig auch für das vierte Quartal 2021 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2021 werden letztmalig keine Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer erhoben. Das befreit nicht von der Beantragung der jeweils erforderlichen Sondernutzungserlaubnis für die abweichend von der Widmung genutzten öffentlichen Flächen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Finanzielle Auswirkungen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Finazielle Auswirkungen (187 KB) |